Zusammenziehen in größere Wohnung

  • Hallo zusammen. Mal wieder eine Frage zum Thema UMZIEHEN. :o


    Zur Zeit wohne ich mit meiner Tochter (7 Monate) in einer 45 m² 2-Zimmer-Wohnung. Da diese Wohnung einige Mängel aufweist und nun auch langsam zu klein wird, möchte ich nun gern meinem Freund, der auch der Vater meines Kindes ist, zusammenziehen.
    Ich bekommen während meiner 2 Jahre Elternzeit, die ich vom Arbeitnehmer genommen habe, Elterngeld und zusätzlich noch ALG II, mein Freund ist erwerbstätig, verdient also sein eigenes Geld und ist nicht vom Amt abhängig.


    Nun meine Frage:
    Haben wir auch die Möglichkeit in eine 94 m² große Wohnung zu ziehen bzw. diese genehmigt zu bekommen, die vom Preis her (Kaltmiete 376,00 €) viel günstiger ist, als die meisten max. 75 m² Wohnungen, obwohl 3 Personen ja eigentlich nur diese max. 75 m² zustehen? Oder wird man uns da Steine in den Weg legen? :confused:


    Vielleicht habt ihr ja mehr Erfahrung als ich. Wäre super wenn uns jemand helfen kann.
    Danke schon mal. :)

  • Hallo minime 0809!


    Ja diese Möglichkeit besteht, weil Ihr bei Zusammenzug eine Bedarfsgemeinschaft bildet und Dein Freund dann sein Einkommen mit einbringt. Da er gegenwärtig davon ohne ALG Bezug zurecht kommt, denke ich wird dies auch der Fall sein wenn Ihr die Bedarfsgemeinschaft bildet. Soll heissen Ihr bekommt vermutlich kein ALG II mehr und damit steht es euch frei eine Wohnung in jeder Größenordnung zu suchen und zu mieten!


    Ich denke das diese Antwort euch zwar nicht zusagt, aber so ist es nun mal!


    Gruß

  • Da mein Freund netto unter 1000 € verdient, schätze ich, dass ich doch noch Anspruch auf ALG II habe.
    In diesem Fall sieht es dann wohl eher schlecht aus, in eine 94 m² große Wohnung zu ziehen? ODER?


    Gibt es nicht eigentlich nicht noch dieses JAHR AUF PROBE, so dass das Einkommen meines Freundes nicht mit angerechnet wird oder ist das Blödsinn?


    Das ganze macht uns wirklich Kopfzerbrechen, da meine Tochter und ich auch endlich aus dieser Wohnung hier rausmüssen. Kein Platz, Schimmel, keine Dämmung und viel zu hohe Nebenkosten.

  • Da mein Freund netto unter 1000 € verdient, schätze ich, dass ich doch noch Anspruch auf ALG II habe.
    In diesem Fall sieht es dann wohl eher schlecht aus, in eine 94 m² große Wohnung zu ziehen? ODER?


    Gibt es nicht eigentlich nicht noch dieses JAHR AUF PROBE, so dass das Einkommen meines Freundes nicht mit angerechnet wird oder ist das Blödsinn?


    Das ganze macht uns wirklich Kopfzerbrechen, da meine Tochter und ich auch endlich aus dieser Wohnung hier rausmüssen. Kein Platz, Schimmel, keine Dämmung und viel zu hohe Nebenkosten.



    In der Vermutung dass dein Eltergeld wohl so 500,00€ betragen dürfte, seid Ihr noch bedürftig.


    Wenn man nun die Richtlinien der ARGE Dortmund (es gibt regionale Unterschiede) zu Rate zieht, dann erkennt mann folge Formel: 1m² =4,86€


    Da euch 75m² maximal zustehen würden kommen wir auf folgenden wert: 75 x 4,86€ = 364,50€ Grundmiete (Ohne NK + HK)


    Dem Zufolge würde die ARGE in Dortmund die neuen KDU nur in angemessenem Rahmen (heißt 364,50€) übernehmen und keine Wohnungsbeschaffungskosten (Kaution, Umzugswagen, etc.)


    IN ANDEREN KOMUNEN KÖNNEN ANDEREN RICHTLINIEN PRO m² GELTEN



    Ein Jahr auf Probe gibt es nicht, keine Ahnung wo du das her hast...


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • "Ein Jahr auf Probe gibt es nicht, keine Ahnung wo du das her hast..."


    Wahrscheinlich bezieht sich minime auf § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB 2:


    (3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner


    1.
    länger als ein Jahr zusammenleben,
    2.
    mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben,
    3.
    Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
    4.
    befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen.

  • Genau das meinte ich, dass wir noch nicht sofort als eheähnliche Gemeinschaft zählen, aber wir haben ja ein gemeinsames Kind, deswegen wird das bestimmt wieder anders gewertet.


    Ich habe jetzt schon so viele Proschüren etc. gewälzt, dass mir einfach nur noch der Kopf rauscht und egal wen man zu diesem Thema befragt, jeder ist da anderer Meinung.


    Naja, mal schauen...