Infofalle Arbeitsamt - Kriege ich ALG 2 oder BAB oder gar nichts?

  • Hallo,


    erst mal zu mir: Ich bin fast 21 und befinde mich seit August 2007 in einer Ausbildung zur Steuerfachangestellten.
    Auf Grund familiärer Probleme würde ich gerne ausziehen, jedoch kann ich mir das mit meinem Gehalt nicht leisten. Mir wurde geraten BAB zu beantragen, aber die Dame vom Arbeitsamt sagte nur ich hätte keinerlei Anspruch darauf, weil ich 1.) den Antrag VOR BEGINN der Ausbildung hätte stellen müssen (was ich damals wollte, da sagte mir ein Herr vom Arbeitsamt, dass das erst ginge wenn ich ausgezogen sei) und 2.) gar keine Ansprüche darauf hätte und 3.) wäre dieses Arbeitsamt gar nicht zuständig.
    Ich habe eine neue Nummer bekommen, wo ich mich nach ALG 2 erkundigen sollte, weil das alternativ bei mir anwendbar wäre.
    Beim nächsten Arbeitsamt hieß es sofort "wir sind nicht zuständig, rufen sie diese Nummer an".
    Beim dritten Arbeitsamt bekam ich zu hören, sie wüssten gar nicht warum ich anrufen würde, weil ich bis 25 auf GAR NICHTS Anspruch hätte, weil meine Eltern für mich aufkommen müssten.
    Ich würde ja nicht gezwungen werden auszuziehen, es sei denn bei mir Zuhause hätte ich mit Misshandlung oder Mord und Totschlag zu tun. Zusatz: "WENN überhaupt hätten Sie Anspruch auf BAB"...
    Ich der guten Frau also die Vorgeschichte noch mal erzählt, dass mir gesagt wurde BAB eben nicht, sondern ALG 2 und dann meinte sie plötzlich "ja außerdem bin ich da sowieso die falsche Ansprechperson, ich bin da gar nicht gesetzeskundig, die zuständige Stelle ist XY, rufen sie doch da an"...
    Erst als ich dann ein wenig grummelig wurde, ob man bei dem "Verein" Arbeitsamt überhaupt mal irgendwo eine aussagekräftige Auskunft kriegen würde, gab sie mir die Nummer ihres Kollegen, der "mehr Ahnung" hätte...
    Ich weiß langsam nicht mehr, wo vorne und hinten ist.
    Was kann ich kriegen, worauf habe ich Anspruch? BAB ? ALG 2? Mietzuschuss? Wohngeld?


    Alternativ zu einer eigenen Wohnung hat die Mutter meines Freundes mir angeboten bei ihnen mit einzuziehen, allerdings müsste ich dann auch eine gewisse Summe an Miete bezahlen.
    Kann ich in dem Fall auch irgendwas beantragen?


    Ich würde mich wirklich sehr freuen, wenn mir jemand helfen kann!
    Danke im Voraus!


    Liebe Grüße

  • Ich denke, du solltest BAB beantragen,wenn du die persönlichen Voraussetzungen nach § 64 SGB III dafür erfüllst:


    § 64 Sonstige persönliche Voraussetzungen


    (1) 1Der Auszubildende wird bei einer beruflichen Ausbildung nur gefördert, wenn er


    1.
    außerhalb des Haushaltes der Eltern oder eines Elternteils wohnt und
    2.
    die Ausbildungsstätte von der Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aus nicht in angemessener Zeit erreichen kann.


    2Die Voraussetzung nach Satz 1 Nr. 2 gilt jedoch nicht, wenn der Auszubildende


    1.
    das 18. Lebensjahr vollendet hat,
    2.
    verheiratet ist oder war,
    3.
    mit mindestens einem Kind zusammenlebt oder
    4.
    aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann.


    3Eine Förderung allein für die Dauer des Berufsschulunterrichts in Blockform ist ausgeschlossen.
    (2) Der Auszubildende wird bei einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme nur gefördert, wenn die Maßnahme zur Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder zur beruflichen Eingliederung erforderlich ist und seine Fähigkeiten erwarten lassen, daß er das Ziel der Maßnahme erreich

  • Auf Grund der Sachvehaltsschilderung gehe ich davon aus, dass Anspruch auf BAB besteht, sobald knowledge bei den Eltern auszieht.
    Derzeit besteht kein Anspruch auf BAB,weil es das nur gibt, wenn die Azubi außerhalb des Haushalts der Eltern wohnt.
    Bei der Berechnung der BAB wird allerdings nach § 71 SGB III angerechnet:


    das Einkommen der Azubi
    das Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners (entfällt hier, da knowledge Single ist)
    das Einkommen der Eltern
    in dieser Reihenfolge


    Ob nach Einkommensanrechnung BAB bezahlt wird, kann ich nicht voraussagen.
    Für die Einkommensanrechnung gelten die Vorschriften des Bundesausbildungsförderungsgesetzes entsprechend (§ 71 Abs. 2 SGB III).

  • Ich denke meine Eltern würden den Betrag nicht zahlen, weil sie dann mit Argumenten wie "tu das was wir dir sagen und du kannst ja weiter hier wohnen" kommen werden...
    Eine verzwickte Situation...
    Ich kann nicht ausziehen ohne Geld und wenn ich nicht ausgezogen bin kann ich kein BAB beantragen...