Muss demnächst evtl. Harz4 beantragen. Habe noch einen Barbestand von 18 T€ .
Ist es gem. SBG II erlaubt, kurz vor oder auch nach Antragstellung von Harz4 ca. 10 T€
meines Restvermögens in z.B. einen Versicherungsvertrag für die Altersvorsorge mit Auszahlung
ab Rentenbeginn zu stecken, da ich einen solchen noch nicht habe.
Würde dadurch der Grundfreibetrag zur Altervorsorge bei der Berechnung
meines Restvermögens noch voll zur Anrechnung kommen ??
Diese Frage ist sicherlich nicht einfach zu beantworten, weil juristisches Neuland .