Schonvermögen zur Altersvorsorge

  • Muss demnächst evtl. Harz4 beantragen. Habe noch einen Barbestand von 18 T€ .
    Ist es gem. SBG II erlaubt, kurz vor oder auch nach Antragstellung von Harz4 ca. 10 T€
    meines Restvermögens in z.B. einen Versicherungsvertrag für die Altersvorsorge mit Auszahlung
    ab Rentenbeginn zu stecken, da ich einen solchen noch nicht habe.
    Würde dadurch der Grundfreibetrag zur Altervorsorge bei der Berechnung
    meines Restvermögens noch voll zur Anrechnung kommen ??


    Diese Frage ist sicherlich nicht einfach zu beantworten, weil juristisches Neuland .

  • Hallo Gänsefeder!


    Am sichersten ist Altersvorsorge in Richtung Riesterrente. Kann Dir aber nicht sagen ob da wie bei anderen Kapitalversicherungen eine Einmal-Vorableistung in Höhe besagter 10.000 € möglich ist, denke aber schon !
    Die Frage solltest Du von Deinem Versicherungsvertreter beantworten lassen in der Regel bietet der Dir ja auch die Riester-Vorsorge auch an.


    Denke Mal das die ARGE niemandenVorschreiben kann noch schnell etwas zur Altersabsicherung auszuhandeln bevor er in ALG II Bezug fällt, sofern die Freigrenze nicht überschritten wird.


    Du musst aber die Höhe der Riestervorsorge angeben und wenn dann noch was übrig bleibt solltest Du dies jetzt vor investieren, z.B. Reparatur des Autos oder der Wohnung oder des Hauses.



    Gruß