Umzug in größere Wohnung ???

  • Hallo zusammen =)


    Ich habe ein Problem und hoffe, dass ich von euch Hilfe dazu bekomme.
    Letztes Jahr habe ich mit meinem Freund um meinem Sohn eine 3 Zimmer 68 qm große Wohnung angemietet, leider konnten wir aus privaten Gründen nich wirklich auf Wohnung und Umgebung achten, da wir dringend diese Wohnung benötigten.
    Nun bin ich wieder Schwanger und unsere Wohnung ist leider so blöd geschnitten, dass ich in keinem der beiden Schlafzimmer ein weiteres Kinderbett und einen weiteren Schrank unterbekommen würde. Alleine der Flur umfasst 10 qm die natürlich überall anders fehlen. Leider ist es auch so, dass hier ein Lärm verursacht wird, dass mein Kind hier kaum zur Ruhe kommt.
    Ich habe meine Fallmanagerin gefragt, wie es aussieht mit einer anderen Wohnung, da der Platz, so wie er ist, nicht reicht, es müsste nicht mal eine größere Wohnung sein, sondern einfach anders geschnitten. Da ich nun einen Sohn habe aber ein Mädchen bekomme, sagte man mir, dass ich sie nicht in einem Zimmer schlafen lassen " muss".
    Leider will mir die Fallmanagerin aber keine andere Wohnung genehmigen, mit der Aussage: das geht auch so ganz gut und viel mehr qm würden Ihnen eh nicht zustehen. Thema gegessen.


    Was kann ich denn nun machen, dass ich in eine andere Wohnung ziehen darf ? Es wäre wirklich nötig.


    Freue mich über eure Antworten !


    Gruss Sarah

  • Mit 4 Personen würden euch maximal 90 m² zustehen. Das man mit 4 Personen schwerlich in 68m² unterkommt. Wird der bearbeiterin auch klar sein.


    Also schriftlichen Umzugsantrag, mit der Begründung, dass bald 4 Personen in der BG wohnen und die Wohnung zu klein ist. Falls dieser abgelehnt wird, definitiv Widerspruch einlegen.


    ggf. Mehrbedarf Schwangerschaft beantragen, Erstaustattung Schwangerschaftsbekleidung und Erstaustattung bei Geburt des Kindes.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter