Erst ALGII und nun Sozialhilfe


  • Hallo liebe Forumsgemeinde !!


    Ich bin hier neu und habe gleich ein Anliegen:


    bin ALGII Bezieherin und seit fast einem jahr durchgehend krank geschrieben :(
    Nun hat mich mein Job-Center aufgefordert beim Sozialamt einen Antrag zu stellen nach SGBXII.
    Wo ist da der Unterschied und wer hat Erfahrungen und kann mir sagen ,was auf mich zukommt.
    Dazu kommt,dass ich gegen mein Job-center klage,denn die werfen mir ein eheähnliches verhätnis vor (Klage läuft seit 15 Monaten) und ausserdem bin ich zur Zeit Obdachlos und in einer Notunterkunft untergebracht.
    habe halt das gefühl ,die wollen mich einfach nur abschieben.


    Grüßle von
    Wutzeline

  • Hallo Wutzeline!


    Das mit dem verdacht der Abschiebung steht nicht im Zusammenhang mit dem Sozialhilfe-Begehren.


    Aufgrund Deiner Krankhiet kann der Amtsarzt feststellen das Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und zwar dauerhaft. Damit fällst Du aus der Staistik der Arbeitsuchenden. Mich hat mein Fallmanager heute Morgen auch so doof angequatscht ob ich denn täglich noch 3 Stunden arbeiten könnte? Grund durch meine Behinderung im Fußgelenk kann man mich nicht in Lagerjobs stecken und wenn ich nicht mindestens 15 Std. in der Woche in der Lage bin in Arbeit zu gehen wirst Du aus dem Anspruch von ALG herausbefördert, dann gibts entweder nichts oder nur noch den Weg von Sozialhilfe oder Frührente!


    Das mit der Abschiebung habe ich nerst gestern auch von jüngeren Menschen vernommen. War ehrlich überrascht aber bei genauerer Betrachtung könnte das sogar stimmen.Mir droht man gegenwärtig mit einer weitern Sanktion, aber dann zieh ich hier blank vorm Rathaus, jeden Tag - Jesus hatte auch nicht mehr!


    Hier soll das auf Veranlassung diverser CDU Kommunalpolitiker so über die Verwaltung an die ARGE herangetragen worden sein, werde ich morgen mal bei allen Parteien erfragen, ob es sein kann das man so in dieser CDU lastigen Stadt denkt? Da werden Arbeitslose klar missbraucht um den Haushalt der Stadt reine zu halten, das wäre ein Hammer!


    Hoffe aber das Dir die Anwort etwas weiter hilft!


    Gruß

  • Hallo Wutzeline,
    der Unterschied ist Du mußt keine Bewerbungen schreiben und auch nicht regelmäßig antanzen. Finanziel ändert sich für Dich nichts.;)
    Wenn Du vor dem 1.02.1961 geboren bist kannst Du einen Antrag auf BU-Rente stellen. Sonst auf EU.-Rente.Rede mal mit Deinem Arzt darüber.
    Das einzige ist, wenn Du mehr als 1600 Euro hast ( ohne Riesterrente) musst Du diese zuerst aufbrauchen.


    LG falo

  • Hallo falo,


    das mit den 1600,00 € stimmt so nicht. Ich erhalte Leistungen nach dem SGB XII und Rente wegen volle Erwerbminderung, da habe ich ein Schonvermögen 3000,00 €, kann mir auch nicht vorstellen das das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein soll.


    MfG


    armut1 Alias Thomas

  • Hallo Thomas,
    bei Dir sieht es anders aus. Du bekommst Rente wegen voller Erwerbsminderung.
    Ich bin mittlerweile im 4 Jahr mit meinem Antrag auf BU.-Rente. Ein unabhäniger Gutachter, mein Therapeut, Hausarzt, Amtsartz der kommunalen Arbeitsförderung, alle meinen nicht Arbeitsfähig ( unter 3 Stunden) bloß die LVA macht blöd.
    Ich krieg den nächsten Monat noch ein Darlehen vom Sozialamt. Danach muß ich meine Altersanlagen, bis auf 1600 Euro aufbrauchen.


    MfG
    Olaf