Bin seit 01.02.2008 Hartz 4 Empfänger

  • Wo kann man denn genau herausfinden was für Rechte ich habe und was mir genau zusteht ?
    Bei uns in Schwedt bekommt man nur zuhören was für Pflichten man hat.....aber nicht was einen genau zusteht.
    Z.Bsp. Ich will eine neue Brille beantragen, da ich eine umschulung machen will und meine jetzigen mit der Sehstärke nicht mehr hinhaut....kann man da ein Antrag stellen das man das bezahlt bekommt ?


    Und ist es richtig das die auf den Amt zur Grundsicherung nur das günstigste an Fahrkosten bezahlen dürfen ?
    z.Bsp. Fahre ich dann mit Auto nach Eberswalde wegen der Umschulung, die wollen mir aber nur Zug bezahlen (Monatskosten ca. 87 Euro), habe aber mit den Auto mehr verbraucht....Ist das rechtens das die das einfach so machen dürfen ?


    Besten Dank im voraus für jede Info...Gruss Lars

  • Nehme dir einfach mal ein wenig Zeit und recherchiere im Internet, dort findest du eine ganze Menge zu den ALG2 Richtlinien!


    Eine Brille muss vom Regelbedarf gezahlt werden, nur in Ausnahmefällen und prägnanten Sehbehinderungen werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.


    Natürlich sieht die Arge die günstigste Reisemöglichkeit vor, warum solltest du mit dem Auto auf Kosten der Steuerzahler mit möglichst großem Komfort zur Arbeit fahren wenn dies kostengünstiger mit der Bahn geht?

  • Hallo,


    Also das mit der Brille war schon ganz gut erklärt. Bei solchen Sachen handelt es sich nicht um einen unabweisbaren Bedarf, daher werden die Kosten nicht als Beihilfe übernommen.


    Es besteht die Möglichkeit ein Darlehn zu beantragen. Dieses ist (falls es gewährt wird) mit 10 v. hundert (10%) der Regelleistung zurück zu zahlen.


    PS: glaube das ist das falsche Forum für einen solche Frage.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter