Betriebskostenabrechnung

  • Ich habe meine Betriebskostenabrechnung bekommen mit einer Gutschrift von ca. 25 Euro....Die Auf AMT meinen das muss im nächsten Monat eingerechnet werden, da sie ja die Kosten tragen. Aber laut meiner Info und Wissen dürfen Beträge bis zu 50 Euro nicht eingerechnet werden. Wer kann mir da weiterhelfen, da ich bisher nix gefunden habe um dieses zu bestätigen....Gruss Lars

  • Du hast recht. Das steht so in § 1 Abs. 1 Nr.1 Alg II-V (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung).



    Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V)


    Geltung ab 01.01.2008


    V. v. 17.12.2007 BGBl. I S. 2942


    § 1 Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen



    (1) Außer den in § 11 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:


    1. einmalige Einnahmen und Einnahmen, die in größeren als monatlichen Zeitabständen anfallen, wenn sie 50 Euro jährlich nicht übersteigen,