Privatinsolvenz und Hartz 4

  • Hallo @ Euch alle!


    Ich hab hier mal ein Thema welches mir schon seit längerem auf der Seele liegt.
    Ich bin seit 4 Jahren u.a. auf Grund meiner chronischen Erkrankung Hartz 4 Empfänger.
    Schulden hatte ich schon früher....jedoch im überschaubaren Bereich und da ich da auch noch in Vollzeit" gearbeitet hatte, war das Thema Insolvenz für mich nicht wichtig...Jedoch in der Zwischenzeit, da ich "nur" noch vom Hartz 4 lebe und seitdem auch außer den laufenden Unterhaltskosten keinen Cent mehr weiter abbezahlen kann und mir auch von seiten 2er Gläubiger eine Kontopfändung gemacht wurde (ich bekomme mein Hartz 4 zwar seitdem trotzdem allerdings auf ein anderes Konto (eine soziale Einrichtung unserer Stadt)...musste ich ja machen da ich jedesmal das Geschieß hatte bis ich mein Hartz 4 ausbezahlt bekam...nun existiert zwar das Konto weiterhin aber es geht nix mehr ein dort und mir wird schlecht wenn ich dran denke (Kontoführungsgebühren o.ä.) ...allerdings getraute ich mich bislang auch noch nicht das Konto zu schließen...hab aber von der bank auch rein nix mehr gehört!?
    Vielleicht mag es für den einen oder anderen nun so aussehen als würde ich Vogel Strauß spielen (haste nix gesehen)...
    in der Tat, ich weiß nicht mehr ein und aus...mir flattern die Rechnungwen und Mahnungen ins Haus und ich weiß nicht wo ich anfangen bzw. wie ich überhaupt was aufbringen soll zum abbezahlen...
    Ich bekomme im Monat 300 € davon gehen nun für dieses Jahr 150 € weg für Nachzahlung und aktuelle Strom/Gas Abschläge dann noch ca 50 € fürs Telefon + Internet (meine einzige Kommunikationsquelle denn ich habe keinen Fernseher)...
    das ist auch der Grund, warum ich mir seit längerem nun schon Kopf mache wie was wo...was Insolvenz betrifft. Ich hab auch schon recherchiert allerdings habe ich nach wie vor keine Ahnung wie das nun eigentlich genau abläuft, was das anbelangt bezüglich Hartz 4 was mir dann noch bleibt oder so...Nun eigentlich ne Blöde Frage denn von den 100.-€ kann man ja eigentlich nix mehr abziehen aber in unserem "Wohlstandsland Deutschland" ist ja inzwischen alles möglich...
    Ich hoffe Ihr könnt mir vielleicht aus eurer Praxis schildern um mir da etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen. Hoffe sehr auf Antwort, da ich mir echt bald überlege ob der Strick im Baumarkt vielleicht nicht doch die günstigste Lösung ist:confused: :(


    lg andreas69

  • Hallo Andreas 69 !


    ich denke da stehst Du nicht allein hier im Forum nur schreiben tut's keiner! Bin in den letzten beiden Tagen für einen Mitbürger auch 2 bis Nachts 01.00 am PC aktiv gewesen, wegen Schulden hier und Schulden da!


    Es gibt 2 Wege, man versuchts zu lösen wenn Die Beträge nicht zu hoch sind oder man blockts ab, wenn die Summe zu hoch ist!


    Bei Stromrückständen, Internet und Telefonkosten, hatte ich dem bekannten geraten sich mit dem ARGE Fallmanager diesbezüglich zu arrangieren und der hat sich um 14.00 mit dem Kollegen hingesetzt und die Stadtwerke und die Stromgesellschaft angerufen. Jetzt muss der Kollege zwar ungefair 125€ jeden Monat vom Regelsatz an die Gläübiger überweisen, geht von der ARGE direkt an die Stellen, aber er hat dieses Problem aus dem Kopf.In einer weiteren Sache habe ich den zuständigen RA jetzt erst mal auf den Umstand verwiesen und eine Rückzahlungsbereitschaft mitgeteilt. Rückzahlung erst nach der erfolgten Ratenzahlungsgeschichte, aber besser wie nichts, spart nämlich Gerichtskosten und Anwaltshonorare!


    Wenn das alles aber zu hoch ist, ist es vielleicht besser den Weg der Privatinsolvenz zu gehen! Hängt aber auch davon ab welche Perspektive man für sich selbst in der Zukunft sieht.


    Gruß

  • Hallo Horst GRUNERT!


    Gleich mal dumm fragen muss...was meinst du damit "hängt davon ab welche Perspektive man für sich in der Zukunft sieht"...
    Nun eigentlich sehe ich für mich bei derzeitigem Stand gar keine große Perspektive, da ich ja auch gar nicht weiß wie lange ich noch lebe (Dialysepflichtig)...kann sein das ich irgendwan ne neue Niere bekomme und da ...na ja 40 bin ich ja auch schon fast..also die Hammereinnahmen...wenn ich da dann vielleicht wieder Vollzeit arbeiten kann werden es wohl eh nicht sein...bzw. im Moment schaut es eher danach aus, das ich wohl weiterhin unter dem Existenzminimum dahinvegetiere...LEBEN ja aber eben richtig Leben, ohne den Cent noch halbieren zu wollen, hm glaub ich in meinem Alter und meiner gesundheitlichen Situation nun auch nicht mehr...Andererseits, es bedrückt mich unheimlich...es ist als würde mir die Luft abgeschnürt die ich zum atmen brauche...wenn ich meine finanzielle Lage anguck...wie gesagt andererseits heißt es doch das ich bei ner Insolvenz dann in 7 Jahren Schuldenfrei bin und somit vielleicht wieder besser atmen kan...
    Hab mir auch sagen lassen es wäre eben gar nicht mal so dumm, eben mit Hartz 4 Insolvenz zu beantragen, da sie ja eh das "Minimum" was noch bleibt nicht anrechnen können, oder wie war das?
    Ja, und wenn ich eben diese 7 Jahre weiterhin so rumkrebsen muss, wie bislang eh schon...warum also nicht!??!:confused:


    lg andreas69

  • Hallo Andreas,


    in deinem Fall würde ich mich unbedingt an einen Schuldnerberater wenden.


    Deine Gemeinde kann dir sicherlich Ansprechpartner für ehrenamtlich, tätige Schuldnerberatung nennen. Diese werden meist von Wohlfahrtsverbänden geführt, sind kompetent, kosten für dich kein Geld.


    Sie gehen dann Schritt für Schritt deine Schulden durch, bilden erstmal ein Gesamtbild. Dann wird die weitere Vorgehensweise besprochen. Ggf. treten diese dann für dich mit allen Gläubigern in Kontakt und finden für alle Beteiligten eine gerechte Lösung. Auch ein evtl. privates Insolvenzverfahren kann von denen eingeleitet werden.
    Versteife dich aber nicht auf die Insolvenz, denn da musst du dich verpflichten schnellstmöglich deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Das kannst du ja wohl aufgrund deiner Erkrankung nicht. Welche Möglichkeiten es gibt, weiß der Schuldnerberater.


    Aber achte drauf, keinen kostenpflichtigen, sondern einen staatlich geförderten Schuldnerberater aufzusuchen.


    Viel Glück wünscht


    niceboy:)

  • Hallo Niceboy!


    Klasse Info: Versteife dich aber nicht auf die Insolvenz, denn da musst du dich verpflichten schnellstmöglich deine Arbeitslosigkeit zu beenden. Das kannst du ja wohl aufgrund deiner Erkrankung nicht. Welche Möglichkeiten es gibt, weiß der Schuldnerberater.


    War mir auch noch nicht bekannt!


    Gruß

  • "da musst du dich verpflichten schnellstmöglich deine Arbeitslosigkeit zu beenden."


    Prima Idee. Alle Arbeitslosen unterschreiben eine Verpflichtung,ihre Arbeitslosigkeit zu beenden; kurz danach gibt es keine Arbeitslosigkeit mehr.

  • Hallo nataly!


    Ich denke so falsch war die Anregung von Niceboy nun auch nicht, insbesonder wenn es darum geht nämlich auch in Tätigkeiten die schlechter bezahlt werden vermitelt zu werden hast Du dann nämlich noch schlechtere Karten, wie sonst schon! Dann hilft Dir auch das SGB III § 1 Abs. 4 nix mehr! Wonach man sonst schon mal eine schlechter bezahlte Tätigkeit ablehnen könnte!


    Grß

  • Hallo andreas69


    ich habe genau das gleiche problem wie du. konnte auch meine raten nicht mehr zahlen und die banken sind mir auf die pelle gerückt. hatte vom gericht sogar eine klage an den hals bekommen. damit bin ich zum Schuldnerberater Caritas gegangen.
    Also ich muss sagen die haben das für mich alles super geregelt. Alle nötigen Formalitäten für mich an die Gläubiger geschickt und sind für mich auch noch vor Gericht gegangen. Ich musste keinen Cent zahlen Hartz4 ist NICHT PFÄNDBAR !
    Bin jetzt seit 1Jahr in der privaten Insolvenz. Habe auch ein neues Konto eröffnen müssen wo jetzt die Hartz 4 Bezüge draufgehen. Läuft alles problemlos. Du bekommst einen Treuhänder , meine ist total nett und sehr verständnisvoll. Musste nur einmal zu ihr und sonst auch nur falls was ist. Wenn du wieder eine Arbeit aufnimmst bekommt der Treuhänder eine Kopie des Arbeitsvertrages und die monatlichen Kopien der Gehaltsabrechnungen. Es gibt eine Pfändungstabelle aber den Gehältern wird da nicht mehr viel gepfändet.
    Mit der privat Insolvenz hat man es nur etwas schwerer wieder eine Arbeit zu finden. Aber sonst geht das eigenltich reibungslos.
    Kann dir sehr empfehlen zu Caritas zu gehen die sind wirklich super und kümmern sich um alles. Die anfalleneden Gerichtskosten werden dir für 6 Jahre also für die gesammte Insolvenzzeit gestundet. Hast du nach den 6 Jahren keine Arbeit und Hartz4 kann das nochmal um 2 Jahre gestundet werden und wenn du dann immer noch nicht zahlen kannst ( Gerichtskosten) werden sie ganz wegfallen weil es dann verjährt ist. So wurde es mir erklärt.


    Hoffe ich konnte dir weiter helfen.


    Gruß Angel77

  • Noch eine Anmerkung :


    Bei mir wurde nicht gesagt dass ich verpflichtet bin meine Arbeitslosikeit schnell zu beenden. Ich kann mir ja auch nichts aus dem Hut zaubern. Es genügt denen schon wenn ich nachweißen kann dass ich mich bemühe und mich regelmäßig bewerbe.
    Meine Treuhänderin hat soger gesagt ich soll keine Arbeit annehmen die Unterbezahlt ist. Das würde nicht mal die Arge zu mir sagen !


    Also keine Angst , würde in deinem fall auf jeden Fall in die privat insolvenz gehen.


    gruß Angel77

  • § 295 Insolvenzordnung


    Obliegenheiten des Schuldners


    (1) Dem Schuldner obliegt es, während der Laufzeit der Abtretungserklärung


    1.
    eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und, wenn er ohne Beschäftigung ist, sich um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen;
    2.
    Vermögen, das er von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht erwirbt, zur Hälfte des Wertes an den Treuhänder herauszugeben;
    3.
    jeden Wechsel des Wohnsitzes oder der Beschäftigungsstelle unverzüglich dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder anzuzeigen, keine von der Abtretungserklärung erfaßten Bezüge und kein von Nummer 2 erfaßtes Vermögen zu verheimlichen und dem Gericht und dem Treuhänder auf Verlangen Auskunft über seine Erwerbstätigkeit oder seine Bemühungen um eine solche sowie über seine Bezüge und sein Vermögen zu erteilen;
    4.
    Zahlungen zur Befriedigung der Insolvenzgläubiger nur an den Treuhänder zu leisten und keinem Insolvenzgläubiger einen Sondervorteil zu verschaffen.


    (2) Soweit der Schuldner eine selbständige Tätigkeit ausübt, obliegt es ihm, die Insolvenzgläubiger durch Zahlungen an den Treuhänder so zu stellen, wie wenn er ein angemessenes Dienstverhältnis eingegangen wäre.

  • Nach § 295 InsoO muss sich der Schulner, wenn er arbeitslos ist, sich um eine Beschäftigung bemühen, er darf keine zumutbare Tätigkeit ablehnen. Die Aussagen von Angel77 entsprechen der Gesetzeslage.


    Wenn die Bemühungen von andreas auf Grund seiner Erkrankung nicht zum Erfolg führen, wird ihm dies nicht zur Last gelegt, außerdem ist bei der Prüfung der Zumutbarkeit der Arbeit die Krankheit zu berücksichtigen.


  • Danke für die Insolvenzordnung, da haben wir es ja schwarz auf weiß!
    Bemühungen muss Andreas ja sicherlich auch bei der ARGE nachweisen, so bräuchte er nur die Kopien doppelt kopieren. Eine Kopie an die ARGE einen an den/die Treuhänder/in.


    Gut das die Möglichkeit der Privatinsolvenz gesetzlich eingeführt wurde. Jeder kann mal in die Schuldenfalle tappen, so hat man nun auch die Chance mit einem blauen Auge davon zu kommen.