Hallo, ich hab hier die für mich sehr brisante Frage:
Was darf ein Gerichtsvollzieher pfänden?
Ich für meien Teil, werde demnächst Besuch v.og. bekommen und möchte mich nun hier schlau machen und hoffe natürlich ihr könnt mir da Auskunft geben.
Also ich selbst bin a.gr. meiner chronischen Erkrankung Hartz4 Empfänger....seit 4 Jahren! Habe gerade wieder einen 1€ Job angetreten, da ich das Geld dringendst benötige (was ich wohl nicht weiter erläutern muss)
In meiner Wohnung habe ich :
"Normales" Mobilar was zum wohnen gebraucht wird...nix luxuriöses sondern teilweise vom Sperrmüll und aus Secondhand Läden zusammengetragen.
Ich habe keinen Fernseher dafür nur einen PC nebst Zubehör wie Drucker oder Scanner...die Teile sind allerdings auch schon an die5 - 7 Jahre alt.
Tja das wars und meine Frage nun beläuft sich auf den PC!!!
Darf der deb gepfändet werden? Wie gesagt er ist schon älteres Semester aber dzt. meine einzige Komunikationsquelle (Internet) sowie natürlich auch für meinen ganzen Schriftverkehr (Behörden, Privat, Bewerbungsschreiben etc.)
Wie gesagt ich hoffe sehr auf eure Antwort
Ach ja, im Moment habe ich ein Barvermögen von 2,78€ bei mir...das mir für den ganzen restlichen Monat reichen muss...wo ich hoffe doch noch die eine oder andere "Pfandflasche" auflesen zu können (wie immer)
lg andreas69