Umzug ohne Job in eine andere Stadt

  • Hi,


    ich bin 20jahre alt meine Verlobte ist jetzt 17 nun wollen wir zusammen mit unserer Tochter 3monate alt nähr zu der Familie meiner Verlobten ziehen da auch meine Eltern dahin ziehen. Ich könnte dort einen Teilzeit job antretten jedoch erst wenn ich dahin gezogen bin. Wie es heute nun mal so ist bekommt man keine 100%ige zusicherung mehr da es ja genug andere gibt die nähr dran wohnen. Ich kenne meinen Zukünftigen Arbeitgeber persönlich doch hat er auch noch einen Vorgesetzten der ihn untersagt mir jetzt schon einen Arbeitsvertrag zu geben.


    Was kann mir passieren wenn ich OHNE zustimmung der Arge in eine andere Stadt ziehe? Kann mir dadurch die neue ARGE leistungen verweigern?


    MFG

  • Hi Papi 1988!


    Ja! Ganz klar ja!


    Ich denke Du hats eine Eingliederungsvereinbarung mit der ARGE getroffen. In einigen Ausführungen wird sogar vorgeschrieben, dass wenn Du den Einzugsbereich der Arge ohne die Zustimmung Deines Fallmanagers verlässt dies unweigerlich zur Sanktion führt! 30 % machen bei einem alleinstehenden 104€ aus, wenn Du mit Freundin und Kind eine Bedarfsgemeinschaft bildest darfs Du die 30% aus dem Regelsatz selbts errechnen, das ist es ja wohl nicht wert, oder?


    Gruß