Leistungen zurückzahlen

  • Hallo liebe Forum Mitglieder!


    Ich bin neu hier. Stelle mich eben ganz kurz vor: 28 Jahre, gelernter Heizungsbauer, heute aber wegen Krankheit nicht mehr in dem Job, wegen Krankheit aber auch wohl in Hartz 4 gerutscht, ledig, keine Kinder, etc.....


    Seit kurzem bin ich glücklicherweise nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen. Ich habe nun für zwei Jahre wieder einen Job.
    Mein für mich Verantwortlicher Berater für meine Anträge, Leistungen, usw. hat mir einen Monat zu viel Leistungen bezahlt. Ich dachte mir gleich, das ich das zurückzahlen muss. Nun hat sich mein Berater letztens dann auch bei mir gemeldet, wie ich schon dachte. Zu meiner Verwunderung möchte er aber auch die für mich bezahlten Sozialabgaben von mir zurückerstattet bekommen. Das sind knapp 170,- Euro. Kann der das machen? Kann er sich das nicht von Krankenkasse, usw. selber zurückholen? Es wurden ja quasi zwei mal Abgaben für mich gezahlt. Einmal vom Sozialamt und einmal von meinem neuen Arbeitgeber.


    Es währe schön, könnte mir mal jemand dazu etwas sagen.



    Marc

  • Ich glaube nicht, das ich es selbst verschuldet habe. Ich habe ganz plötzlich am 31. Januar meinen Arbeitsvertrag bei meinen neuen Arbeitgeber unterschrieben. Da war das Geld für Februar ja schon auf meinem Konto. Vorher war ich bei diesem Arbeitgeber als Brückenjobber (1,- Euro Job) angestellt. Mein neuer Vertrag kam durch die Zusammenarbeit von Sozialamtmitarbeiter, Arbeitsvermittler, Brückenjobkoordinator und GAB-Koordinator zustande. Die haben ja quasi "hinter meinem Rücken " die Fäden gezogen. Die sollten das vorher also gewusst haben, das ich einen neuen Job bekomme.


    Marc

  • Hallo Marc B!


    Es ist definitiv zu einer Überzahlung gekommen, so sieht es die ARGE! Grund : Du hättest den ARbeitgeber um einen Vorschuss bitten können, hast Du natürlich nicht in der Annahme das Du ja irgendwie den Monat überbrücken musst.


    Im Deutschen Rechtssystem besteht folgende Praktik, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und dies macht sich die ARGE zu nutze indem man Dich erst nach der Gehaltleistung des Arbeitgebers zur Rückzahlung auffordert, denn in der Phase der Überbrückung hattest Du eine Eingliederungsbeihilfe beantragen können, aber das verschweigt die ARGE vorsätzlich!


    Nur wenn Du diesen Vorsatz beweisen könntest, hättest Du gerichtlich gesehen eine Chance!


    Ich würde dies auch dem Fallmanager knallhart vorwerfen, das haben die in der Vergangenheit ja mit Dir und anderen auch oft genu so gemacht, einfach Vorsatz unterstellt. Das macht zwar keine Freunde, aber nur so kommt man derart dreckigen Praktiken bei.


    Lege Widerspruch gegen die Rückforderung ein wenn diese in voller Höhe erhoben wird und dann musste "Pokern", und zu einer Kompromisslösung anregen, dann hat nämlich die ARGE wieder etwas schlechtere Karten wenns doch vors Sozialgericht geht.


    Aber allein im Interesse aller anderen ALG II Bezieher sollten dies alle Betroffenen machen, nur massenweiser Druck ändert an den Praktiken etwas!



    Gruß und viel Erfolg


  • Wichtig


    Wann hast du denn bitte die erste Lohnzahlug erhalten? 29.02.2008 oder 01.03.2008? Den Unterschie derkläre ich dir, wenn du mir geantwortet hast.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter