Mein Problem ist folgendes: Ich könnte zu günstigen Bedingungen ein Haus mieten, das in den vergangenen Jahren völlig vernachlässigt wurde. Es gehört nach dem Tod der Mutter zu 2/3 einem Hartz 4-Empfänger und zu 1/3 seiner verschollenen Schwester. Es ist noch kein Erbschein ausgestellt. Er möchte einen Teil selbst nutzen und den Rest an mich vermieten. Ich zweifle an der Rechtssicherheit eines Mietverhältnisses. Wird der Mann das Haus behalten dürfen oder muß er es verkaufen? Was ist, wenn er z.B. verschuldet ist?
Hat jemand dazu einen guten Rat?
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Hallo Tricorderkatze!
wenn Du einen Mietvertrag mit dem ALGII Bezieher eingehst und dieser sich Dir gegenüber als berechtigt erklärt hat, warum sollte es dann Schwierigkeiten geben!
Selbst wenn er das Haus verkaufen müsste, was nicht unbedingt der Fall sein muss, besteht für Dich doch der Mietvertrag, den der Nachfolger nicht ohne weiteres unbeachtet lassen kann, er kann noch nicht einmal unbedingt mit der Eiogenbedarfsregelung durchkommen, denn er hätte diesbezüglich mit dem Wissen um den Mietvertrag von diesem Objekt auch Abstand nehmen können.
Gruß
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