Hallo zusammen,
Da ich ein Rückenleiden habe und mit meiner Frau im 4. Stock wohne, werden wir in eine andere Wohnung ziehen.
Nun folgende Frage:
Darf ich als Hartz IV Empfänger eine 65 qm Eigentumswohnung kaufen oder als Mietkauf erwerben, wobei die Abtragung niedriger ist als die derzeitige Miete?
Danke für die Antworten