Eigentumswohnung

  • Hallo zusammen,


    Da ich ein Rückenleiden habe und mit meiner Frau im 4. Stock wohne, werden wir in eine andere Wohnung ziehen.
    Nun folgende Frage:
    Darf ich als Hartz IV Empfänger eine 65 qm Eigentumswohnung kaufen oder als Mietkauf erwerben, wobei die Abtragung niedriger ist als die derzeitige Miete?



    Danke für die Antworten

  • Hallo Werner 30!


    Dürfen wirst Du es wohl, aber daraus lässt sich dann folgende Problematik ableiten:


    Woher kommt das Geld für diesen Erwerb, hast Du dieses Geld zuvor ordnungsgemäss angegeben?


    Wenn dies nicht der Fall ist wirst Du ein Problem bekommen, welches Du zu erklären hast ! Das ableiten eines Fehlverhaltens daraus führt unweigerlich zu Sanktionen!


    Also wenn Du diesbezüglich antworten willst dann bitte nicht öffentlich übers Forum, schick mir eine mail!


    gruß