Angeblich wohnung unangemessen..

  • Wer weis rat ich habe mich von meinem freund getrennt und er ist aus unserer gemeinsamen wohnung gezogen ich selber habe 2 kinder die bei mir leben und nun hat mir das amt einen brief geschickt das meine wohnung unangemessen sei und nur noch bis april gezahlt werden würde


    fact ist meine wohnung hat ca 80-85 qm kostet kalt 350 und die wram miete beträgt 450 euro


    hier in baden würtemberg stehen uns ca 4.50 € pro qm damals 9 DM


    und wenn ich 75 ( was uns zusteht mal 4,50 € rechne komme ich 337,50 euro was ja kalt miete ist


    meine frage kann ich in dieser wohnung bleiben wenn ich die restlichen knappen 50 euro selber zahle da ich einen hundert euro job noch habe kein problem wäre ???


    würde mich sehr über antworten freuen

  • hallo,
    mit der idee solltest du mal zu deinem sachbearbeiter gehen, ich mache das genauso, zahle sogar fast 80 euro selbst zurzeit, wegen "unangemessener miete".. ich weiss ja nicht wie alt deine kinder sind, aber es ist immer ein gutes argument ,wenn sie zb zur schule gehen, dass man sie nicht aus der gewohnten umgebung reissen möchte =)


  • meine frage kann ich in dieser wohnung bleiben wenn ich die restlichen knappen 50 euro selber zahle da ich einen hundert euro job noch habe kein problem wäre ???


    würde mich sehr über antworten freuen



    Hallo Ginger,


    als erstes muss ersteinmal die Wohnung für 6 Monate vom Amt, anch Auszug deines Mannes, weiterhin voll übernommen werden.
    Ansonsten kannst du sehrwohl in der Wohnung bleiben, wenn du den Rest der Miete selber aufbringen kannst.


    LG
    Kätzchen

    Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar!

  • Hallo Ginger !


    Kätzchen hat Dir schon die richtige Antwort gegeben! Du solltest Dich aber in keinem Fall schon jetzt auf die Zahlung des Differenzbetrages einlassen, denn es gilt auch das die ARGE belegen muss das anderweitig ausreichender Bedarf im sozialen Umfeld besteht und abgedeckt werden kann. Nimmt man die Umzugskosten und evtl. anfallende Renovierungskosten für eine neue Wohnung dazu ist es für manche ARGE gleich ob man die Miete übernimmt oder nicht.


    Dem Mehrbetrag als Eigenanteil solltest Du aus folgendem Grund nicht unbedingt zustimmen, angenommen die ARGE sanktioniert Dich in der Zukunft so rechnet sich der Sanktionsbetrag vom vollen Regelsatz der Bedarfsgemeinschaft. Bei einer Einzelperson sind das schon 104 € mtl. und die Saktionszeit beträgt in der Regel 3 Monate und nur in besonderen Ausnahmefällen ist dies auf 6 Wochen reduzierbar. Wenn Du also schon 80 € vom Regelsatz opferst und dann noch 104€ (Minimum) hast Du im Grunde nur noch 163€ für den Monat. Wie gesagt die Sanktion bezieht sich auf den Regelsatz und da kann man nur froh sein wenn die ARGE wie in einem hiesigen Fall nur einen Familienteil sanktioniert hat, denn dem Gesetz nach müsste der Regelsatz der Bedarfsgemeinschaft als Bezugsgröße gerechnet werden.



    Gruß



    Warum sollte die ARGE Dich sanktionieren? Weil Du dadurch in eine noch grundlegendere Notsituation gerätst und so viel besser zu bearbeiten bist was Deine Zumutbarkeit hinsichtlich aller anderen Vorgaben der ARGE angeht!