Kind kein freibetrag von 30€ ? bitte um schnelle antwort

  • hallo ich hab mal ne frage,kindergeld ist ja 154€ und der regelsatz für kinder von 0-14 jahre ja 208€.
    es gibt doch sonst immer einen freibetrag von 30€ wenn man kindergeld erhält,aber bei meinem neugeborenen sohn irgendwie nicht.wieso nicht?

  • Wahrscheinlich ist der in § 6 Abs.1 Nr.1 ALG II-V genannte Pauschbetrag für private Versicherungen gemeint:




    § 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge



    (1) Als Pauschbeträge sind abzusetzen


    1. von dem Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger und von dem Einkommen minderjähriger Hilfebedürftiger, soweit diese nicht mit volljährigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die nach Grund und Höhe angemessen sind,