Hallo allerseits,
ich bräuchte eine Antwort auf die folgenden Fragen:
- Wird der Zuschlag nach ALG 1-Bezug nur gewährt, wenn man unmittelbar nach dem ALG 1-Bezug Hartz IV beantragt (konkret: habe befristeten 1/2 Jahres-Vetrag bis 07/2008; mein ALG 1-Anspruch ist am 04.04.2008 erloschen - somit aus Arbeit direkt in Hartz IV)
- wird eine Rente wg. teilw. Erwerbsminderung in voller Höhe angerechnet oder gibts da ähnlich wie beim Arbeitseinkommen einen Freibetrag?
Danke im Voraus!
MM003