Werden Kinderbetreuungskosten nun pauschal bezahlt oder nicht?
Meine Berufsberaterin, die mir eine Umschulung ermöglicht hat, sagte mir, daß Kinderbetreuungskosten pauschal ausgezahlt werden. Sie sagte weiter, daß es dabei unerheblich sei, ob diese Kosten tatsächlich entstehen oder nicht und allen Alleinerziehenden mit Kindern unter 15 Jahren zustehen würden. Weiter sagte sie mir, daß auch mein Lebensgefährte, der NICHT der Kindesvater ist, als Betreuer für mein Kind in Frage käme, daß es egal sei wie lange mein Kind ohne Betreuung allein sei und daß es außerdem egal ist ob mein Sohn von einer Institution, von einer mir bekannten Person oder wechselweise von mehreren mir bekannten Personen betreut würde.
Nun verlangt die Berechnungsstelle nach 3 Telefonaten von mir Namen und Adressen der Leute, die meinen Sohn in der Zeit betreuen, in der ich in der Schule bin. Angeblich sind diese Angaben notwendig, um das Geld auszuzahlen. Aber es scheint mir unlogisch, zumal es ja hieß, daß es egal sei, ob diese Kinderbetreuungskosten überhaupt anfallen würden. Könnte denn nun mein Freund, der mit mir in der Bedarfsgemeinschaft und nicht Vater des Kindes ist, diese Kinderbetreuung übernehmen? Weiß jemand näheres zu diesem Thema?
Danke schon mal im voraus!!!