2.Ausbildung welche Leistungen könnte ich bekommen??

  • Hallo....

    Hab zur Zeit ein großes Problem, und zwar geht es darum, dass ich im Juni meine 1. Ausbildung(schulische - also kein Geld bekommen) beende und am 01.08.08 meine 2. Ausbildung in einem Reisebüro anfange. Nun hatte ich mir einen Bab Antrag zuschicken lassen, in dem ich dann mitbekommen habe, dass ich keine Bab bekomme weil ich ja meine 2. Ausbildung beginne.:mad:
    Nun wurde mir beim Arbeitsamt gesagt, dass ich den Antrag trotzdem ausfüllen muss um dann die Ablehnung vom Bab zu bekommen um dann einen Antrag auf Hartz4 zu beantragen um Unterstützung zubekommen.
    Zu mir:
    -bin 19 Jahre
    -meine erste eigene Whg kostet 320€ warm
    -Gehalt im 1. Ausbildungsjahr: 471€ netto , im 2.LJ: 571€ und im 3.LJ: 699€


    Was wäre nun am besten für mich zu beantragen Wohngeld oder Hartz4???
    Bekomm ich überhaupt etwas??
    Muss ich zwingend auf meine ersparnisse greifen, die meine Eltern für mich angelegt haben??


    Bitte um Hilfe.....
    ......und Danke schonmal im voraus!!!!!!!!!

  • "Ausbildung(schulische - also kein Geld bekommen)"


    Für schulische Berufsausbildungen kann Anspruch auf BaföG bestehen.Hast du das geprüft? Wurde der Antrag abgelehnt? Was für eine Ausbildung war das? Welchen Abschluss hast du gemacht?
    Die 2. Ausbildung ist die zur Reiseverkehrskauffrau?
    Wenn man dir vorschlägt,den BAB-Antrag zu stellen, würde ich das tun.


    "Muss ich zwingend auf meine ersparnisse greifen, die meine Eltern für mich angelegt haben??"


    Laufen die auf deinen Namen oder auf den der Eltern?
    "

  • Also die erste ist als "staatlich geprüfte Touristikassistentin" (war ne überbrückungsmöglichkeit weil ich keine lehre bekommen hatte), und die zweite ist zur reiseverkehrskauffrau.....


    Ja ich hätte da bafög beantragen können aber das brauchte ich nicht weil ich bei meinen eltern wohne und die schule 25 km von meinem elternhaus entfernt ist....


    ja die sind auf meinen namen(glaub ich )....

  • Zur zeit wohne ich noch bei meinen Eltern aber meine Wohnung hab ich am 01.06. das heißt ich habe dann einen eigenen Haushalt. nein ich hab keinen Freistellungsantrag....wie gesagt ich wollt nicht das ersparte für später nehmen!!!!


    und nu??



    danke schonmal für eure Antworten....:)