Hallo, Sorry erstmal falls es den Thread schon gibt, aber ich bin neu hier und habe wenig Zeit zum Suchen.
Folgendes Problem :
Ich hänge mit meinem Chef vorm Arbeitsgericht wegen ausstehender Lohnzahlungen.
Jetzt bin ich zum ArGe gegangen und wollte so ne Art "Überbrückungsgeld" haben, bis das Arbeitsgericht ein Urteil gefällt hat.
Folgender Hintergrund :
Bin jetzt zu meiner Freundin gezogen, um Kosten zu sparen.
Sie ist alleinerziehend und hat ein Kind (7).
So, jetzt hat mir der Sachbearbeiter erklärt, das wir drei eine Bedarfsgemeinschaft sind und Leistungen beantragen könnten.
Dazu muß man ja dann diesen kompletten Antrag ausfüllen etc.
So, jetzt mein Problem :
Meine Freundin ist berufstätig (halbtags) und bezieht ein geregeltes Einkommen.
Der Sohn hat ein Spar-Buch, auf dem sich auch ein stattliche Summe befindet.
Ich möchte unter keinen Umständen, das dieses Sparbuch in irgendeiner Weise angetastet wird.
Meine Freundin und ich sind auch noch nicht so lange zusammen und das angesparte Geld stammt "vor meiner Zeit".
Jetzt sagte mir ein Freund, wir müßten nur schriftlich erklären, das wir eine Haushaltsgemeinschaft sind, weil wir ja auch erst seit zwei Wochen zusammen leben und keine Bedarfsgemeinschaft.
Stimmt das so ??
Kann mir jemand einen Tip geben, wie ich das alles richtig zu machen habe.
Weil, es ist meine Notlage und ich will da nicht andere mit reinziehen.
Sprich, nach Möglichkeit möchte ich alleine veranschlagt werden.
Das Problem ist halt, das ich noch in einem festen Angestellten-Verhältnis bin, sonst könnte ich ja einfach ALG I beantragen.
bin für jede Hilfe dankbar.
Gruß
Jörg