Kautionsübernahme abgelehnt! Dringend...

  • Hallo an alle...
    Ich bin verheiratet und schwanger in der 31. Woche.
    Mein Mann und ich haben bisher bei meiner Mutter gelebt, aber das ist nicht mehr möglich,
    da sie geheiratet hat (nun umzieht) und die Wohnung sowieso viel zu klein war.
    Mein Mann arbeitet bei einer Leihfirma und wir gingen davon aus, dass wir keine Leistungen beziehen müssen. Da aber der Betrieb indem er bis Februar eingesetzt war keine Aufträge mehr bekommt war er
    bis April ohne Arbeit (In der Zerit war er aber auch wegen einer Bänderveletzung die er sich auf dem Weg zum Betrieb zugezogen hatte für etwa 8 Wochen krank geschrieben und wurde weiterhin durch sein Zeitkonto bezahlt - Hat aber nur noch 1000€ monatlich bekommen und hatte vorher aber 1400€ verdient).
    Wir hatten bereits einen Mietvertrag unterschrieben ab April (3 Zimmer, 73qm und 490€ kalt).
    Weil wir aber zu wenig Geld monatlich zur Verfügung stehen haben mussten wir leider Alg2 beantragen...
    Wir haben einen Antrag auf ein Darlehen - mit monatlicher Rückzahlungsrate von 50€ - zur Kautionsübernahme gestellt und dieses wurde nun abgelehnt, da die Wohnung nicht angemessen sei...
    Jetzt brauche ich ganz dringend Rat, was ich tun soll??? Ich bin total am Verzweifeln,
    weil es erst einmal hieß, das es mit der Kaution kein Problem wäre und ich heute erst die schlechte Nachricht bekam...
    Wie ist das mit einem Widerspruch?? Lohnt sich das denn in unserem Fall??
    Wäre echt lieb wenn mir jemand einen Rat geben könnte und vielleicht Auskünfte...


    Liebe Grüße, Mina

  • Hallo Schmusemaus357!


    Schätze, da die Wohnung lt. ARGE sowieso zu groß ist, werden auch die Leistungen für die Miete nur in entsprechender Höhe übernommen und der Rest muss von Euch selbst getragen werden.


    So schwer es auch ist, ich würde dem vermieter mitteilen das die ARGE erhebliche Probleme bereitet und Ihr daher vom Mietvertrag Abstand nehmen müsst. Da Ihr ja noch keine Kautionsleistung erbracht habt, kommt der Miedtvertrag sowieso nicht zustande, obwohl euch der Vermieter schon für die Unannehmlichkeiten in Regress nehmen könnte, wird dies in der Regel nicht gemacht!


    Dann könntet Ihr euch eine den ARGE Vorgaben angemessene Wohnung zulegen!


    Aber von vorn herein mit der Genehmigung dazu und der Übernahme einer möglichen Kaution für diese eine schriftliche Zusage einholen!


    Gruß

  • Ja es ist richtig das der Vertrag mit Unterzeichnung der Parteien rechtskräftig wird. Es steht dem Vermieter aber bei bei Nichtzahlung der vertraglich vereinbarten Kaution das Mietverhältnis für nichtig erklären zu lassen.
    Dies ist im besonderen der Fall wenn noch kein Einzug der erfolgte.
    Nach Einzug z. Bsp. bei einer Vereinbarung einer Ratenzahlung der Kautionssumme und dem Versäumnis der Zahlung kann die fristlose Kündigung durch den Vermieter ausgesprochen werden.


    In eurem Fall wäre es vielleicht noch interessant wann der Vertrag geschlossen wurde, denn auch bei einem Mietvertrag besteht ein Rücktrittsrecht.