Bezug einer eigenen Wohnung

  • Folgender Fall:
    18 Jahre alte Schülerin hält es zu Hause nicht mehr aus, ständige Meinungsverscheidenheiten mit der Mutter usw. Das Jugendamt ist bereit eine Bedarfsbestätigung zu erstellen, womit sie sich dann auf die Suche nach einer eigenen Wohnung machen kann. Schülerin hat natürlich kein eigenes Einkommen, sondern noch zusätzliche Kosten für die Fahrten in die Schule.
    Was kann sie wo beantrgen und was steht ihr zu?
    Wer kann da weiterhelfen und hat bereits so eine oder ähnliche Situation gehabt?
    Danke im Voraus für die Hilfe.:) :)

  • IST RICHTIG ! Ich habe ja nur gedacht, daß es im Forum Leute gibt, die sich hier auskennen und mir Tips geben könnten, denn die Schülerin war bei dem Besuch beim Jugendamt so nervös, daß sie nur die Hälfte verstanden hat. Mir, der Patentante, gibt man telefonisch keine Auskunft und ich habe momentan keien Zeit dorthin zu fahren. Aber ok, ich werde es verschieben und demnächst doch dorthinfahren.
    Grüße Purzelmax