Hallo und Guten Tag.
Also ich bin heute ganz neu hier und brauche einen Rat.
Meine Tochter, 21 mit Kind, alleinerziehend, eigene Wohnung hat bisher Leistungen nach SGB II bezogen.
Wird nun eine Ausbildung in einem Unternehmen beginnen und erhaelt dafuer ca. 500 Euro Netto als Ausbildungsverguetung.
Da dieses ja nicht zum Lebensunterhalt ausreicht, kann sie hier weiterhin ALG II beziehen unter Anrechnung des Einkommens oder nur Sozialgeld fuer das Kind mit anteiliger Miete? Oder was ist zu tun?
Bitte doch hier um Mithilfe.
Gruss