Können wir zusammen ziehen?

  • Hallo alle zusammen,


    vielleicht kann mir ja jemand weiter helfe????


    Also, mein Freund und ich würden gern zusammen ziehen nach 8jähriger Beziehung.
    Mein Freund macht grade ne Schulische Ausbildung und bekommt 190€ Bafög und 70€ Mietzuschuss vom Amt, da er bei seinen eltern noch wohnt, er ist jetzt 23Jahre.
    Ich beziehe grade leider ALG2, wohne in meine 1Zimmer Wohnung, mache ne Maßnahme und bin auch 23Jahre.


    Meine Frage, dürfen wir zusammen ziehen?
    Was würde uns zustehen?
    Wie werden wir berechnet?


    Wir wissen gar nicht was wir machen sollen, da es viele unterschiedliche Meinungen gibt.
    Ich habe auch schon mal über legt vorab eine Anfrage beim Amt schriftlich ein zu reichen.
    Oder sollte man gleich ein Antrag mit Wohnungsangebot machen?


    Würde mich echt freuen, wenn uns jemand weiter helfen könnte oder ein Rat geben könnte :)


    LG Jano

  • Ich nehme an, dass die Ausbildung deines Freundes an einer Berufsfachschule erfolgt und er dafür nach § 12 Abs. 1 Nr.1 BAföG vom Amt für Ausbildungsförderung 192,00 EUR erhält? Von welchem Amt bekommt er die 70 EUR Mietzuschuss? Von der Arge oder vom Amt für Ausbildungsförderung? Und warum bekommt er Mietzuschuss? Muss er an die Eltern Miete zahlen? Ich nehme an, dass das BAföG ohne Anrechnung elterlichen Einkommens erfolgt, da das Einkommen der Eltern zu gering ist? Beziehen die Eltern auch ALG 2?

  • Dein Freund kann zwar bei der Mutter ausziehen, bekommt aber trotzdem nur 192,00 EUR vom Amt für Ausbildungsförderung, weil die Ausbildung auch von der Wohnung der Mutter aus betrieben werden kann (§12 Abs. 2 Satz 2 BAföG). Mietzuschuss bekommt er vom Amt für Ausbildungsförderung nicht.
    Und die Arge fördert Umzüge von Leistungsempfängern unter 25 nicht.

  • So gesagt dürfen wir nicht zusammen ziehen, obwohl wir uns verloben wollen und spätestens in 1 1/2Jahren Heiraten wollen.


    Versteh das nicht andere Paare die nicht arbeiten dürfen zusammen ziehen oder sehe ich das falsch????