Hartz IV unter 25

  • Hab mich von meinem Mann getrennt und bin mit meiner Tochter zu meinen Eltern gezogen. Da ich noch keine 25 bin, würde ich gerne wissen ob ich meine Eltern unbedingt als eine Bedarfsgemeinschaft angeben muss? Mein Vater ist berufstätig und meine Mutter hat nur einen Nebenjob. Was wäre wenn ich eine eigene Wohnung habe? Müssen meine Eltern dafür dann bezahlen, weil ich keine 25 bin? Ich hab doch eigentlich eine eigene Familie. Kennst sich jemand damit aus? Würde ungern meine Eltern mit reinziehen, weil die Sparbücher haben und das Geld war ganz bestimmt nicht für mich gedacht. Aber in den Augen von Staat werden die sie bestimmt für mich auflösen müssen. oder?

  • Hallo herzchen 84!


    Nein, nein und nochmal nein!


    Da Du ein eigenes Kind hast bildest Du mit diesem eine eigene Bedarfsgemeinschaft und bist somit nicht mehr verpflichtet bei Deinen Eltern unter zu kommen. Und selbst wenn, wie jetzt Du Not gedrungen dort zunächst Deinen Lebensmittelpunkt hast, brauchen diese keine Angaben machen. Du bildest mit Ihnen keine Bedarfsgemeinschaft, egal was Dir die ARGE Fallmanager verklickern wollen!


    Meldee Dich bei der ARGE an und suche Dir eine Wohnung, diese musst Du allerdings vor Anmietung der ARGE zur Prüfung vorlegen und genehmigen lassen!


    Gruß