Umzug aus privaten gründen

  • Hallo zusammen,


    ich habe eine Frage, was einen Umzug aus privaten gründen betrifft. Ich habe mich von meinem Ehemann getrennt, nur kann ich nicht ausziehen weil ich nicht genug Geld verdiene, da ich nur 100 Stunden im Monat arbeite. Ich komme aus Niedersachsen und habe die Möglichkeit in Köln zu arbeiten, bis jetzt habe ich aber noch keine zusage bekommen. Wie kann ich Vorgehen um hier auszuziehen und nach Köln umzuziehen? Von meinem Mann kann ich in der Hinsicht kein Geld erwarten und auch keine Unterstützung. Hier bei uns ist die Arbeitslosenquote auch so hoch das ich keine Vollzeitstelle bekommen werde, zumal ich schon 41 Jahre bin. In Köln gibt es arbeit auch für Leute in meinem Alter.


    Eine Freundin hat mir geraten meine Stelle hier zu kündigen und mir eine Wohnung in Köln zu suchen, damit ich mich gleich da Arbeitslos melden kann. Ich weis nicht ob das geht, kann mir von euch einer eine Antwort geben?


    Genauso ist dann noch nicht geklärt wie ich den Umzug finanzieren soll, geschweige denn eine mögliche Mietkaution. Da kann ich aber vielleicht durch Freunde hilfe bekommen.


    Es wäre schön wenn jemand von euch mir da mit antworten helfen kann.


    Einen lieben dank in vorraus,


    Donna

  • Hallo Donna !


    Die Farge die Dir die ARGE stellt wird sein ob Du einen Arbeitsvertrag in Köln bekommst.


    Wenn nicht, wäre eine Kündigung Deinerseits ein Grund für eine Sperrfrist auch bei ALG I !!!!!!! Und das sind immer 3 Monate und nur in Ausnahmefällen 6 Wochen.


    Da Du Dich von Deinem Mann trennen musst solltest Du auf dem Amt nachfragen ob Du Dir eine Wohnung in Köln suchen darfs weil dort eine Arbeitsstelle in Aussicht steht.
    Lass Dir das schriftlich geben, auch wenn man dies zunächst nicht will, dann bist Du auf der sicheren Seite.


    Bei der Trennung von Deinem Mann wird zunächst zu prüfen sein ob und in wieweit er Dich unterstützen kann oder muss oder ob Du über entsprechende Eigenmittel verfügst, was ich aber nicht annehme.


    Demnach hättest Du aller Voraussicht nach einen Anspruch auf ergänzende lesitungen nach dem ALG II wenn Du den gegenwärtigen Job behältst. Wie gesagt Kündige nicht selbst und gebe auch keinen Grund zum Anlass das führt zu Sperrzeiten!


    Du kannst auf der ARGE nach einer Wohnung fragen um bei Deinem Mann ausziehen zu können. Kaution kann und wird auch meist Vorgestreckt, muss aber von Dir voll zurück erstattet werden, was allerdings in Raten geschehen kann.


    Über Größe und Höhe der Kostenübernahme frage den Fallmanager bei der ARGE, da dies auch Ortsabhängig ist.


    Gruß

  • Danke für die Antwort. Also auch wenn ich nur 100 Stunden im Monat arbeite habe ich anspruch auf Unterstützung vom Arbeitsamt? Habe ich das so richtig verstanden? Denn wenn das so ist, sind meine Möglichkeiten auch wieder anders.


    Liebe Grüsse,


    Donna

  • Hallo Donna !


    Grundsätzlich hat man Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt wenn der Betrag den das Gesetz vorsieht durch den Verdienst nicht erreicht wird und kein weiteres Vermögen vorhanden ist, das über die Freigrenze hinaus anzurechnen wäre!


    Also selbst wenn Du 200 Stunden arbeitest und mt dem Gehalt des Ehepartners und anderer zur Bedarfsgemeinschaft zählender Personen (Kinder) der gesamte zum Lebensunterhalt notwendige Betrag nicht erwirtschaftet wird besteht ein Anspruch auf ergänzende Leistungen nach ALG II.



    Gruß



    Ps.: Nicht Arbeitsagentur - sondern ARGE ist aber im Grunde schon der richtige Gedanke nur das mit der ARGE die Kommune zuständig ist und mit der Arbeitsagentur der Bund!