Betreuungsunterhalt

  • Hallo zusammen,


    ich stehe grade vor einem ziemlichen Problem. Werde im Sommer mein erstes Kind bekommen und wollte einen Antrag auf ALG II zur Überbrückung stellen. Beim Amt wurde mir gesagt dass der Vater des Kindes (wir sind nicht verheiratet) Betreuungsunterhalt für mich zahlen muss. Er arbeitet im Ausland für eine ausländische Firma und ist auch gerne bereit den Unterhalt zu zahlen. Das Problem ist dann halt nur die Krankenversicherung. Weiß jemand wie viel der Kindesvater maximal zahlen muss und ob dann mein Anspruch komplett erlischt oder ob dann nur die Leistungen gekürzt werden. Wie gesagt, das wichtigste ist die Krankenversicherung...


    Vielen Dank


    LMS