2. Ausbildung (schulisch) und BaFöG/Hartz IV ?

  • ich wohn ja nich mehr bei denen .... und ich wüsste nich ob da so eine schule ist. mein eltern wohnen in uetze und ich hab da keine ahnung. weiß zwar dass berufsschulen im 15km entfernten burgdrof sing, aber ich meine da ist keine schule, die das anbietet was ich ab sommer mache. da hab ich mir noch gar keine gedanken drüber gemacht um ehrlich zu sein o.o

  • Ich hab jetz erstmal nen Antrag für BAB angefordert. Da wurde mir aber gesagt, dden soll ich da einreihen wo meine Eltern wohnen. Der kann genemigt werden oder halt niht. Wenn er genemigt wir und die meinen, dass Hannover eine genau so gute Schule gewesen wäre, bekomm ich das BAB zwar, aber die Wohnung hier (das Zimmer) wird mir nicht angerechnet. Würde dann also en geringeren Satz bekommen. Wenn die das tatsächlich so machen, fänd ich das dämlich. Weil von meinen Eltern aus gesehen die Shule in Hannover 20km weiter weg ist als von meinem jetzigen Wohnort zur Schule nach Viersen.


    Ich hoffe jetzt einfach, dass wenn ich den Antrag ausgefüllt, hingeschickt und die das überprüft haben (auch mit Einkommen meiner Eltern), ich eine Bestätigung bekomme, dass ich das hier problemlos übersteh. (Wenn se die Wohnung aberkennen, ok, nich das ding, wäre immer noch genug Geld zum überleben für die 2 Jahre ^^).


    Nu muss ich meine Versicherung noch davon überzeugen, dass wenn ich die schulische Ausbildung anfange, die mich als Schüler dann über meine Eltern versichern. Denn mir wurde heute nochmal bestätigt, bis 25 kann ich über meine Eltern laufen (in Ausbildung.. und da isses egal ob erste, zweite oda sonst was). Habe ja bisher auch noch nich rihtig gearbeitet. War entweder auf Schulen oder halt die letzte Ausbildung.


    Ich halt euch auf dem Laufenden was so alles passiert. Denn ich denke, dass nicht nur ich solch eine Situation durchlaufe. Denke mal, dass meine Erfahrungen die ich jetzt mache, anderen auch weiterhelfen können.


    Dank euch 2 für die Infos :)


    Jarani

  • Ich gehe davon aus, dass die Ausbildung nicht nach § 60 SGB III förderungsfähig ist. Ausbildungen an Berufsfachschulen sind nur nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig. Der Antrag auf BAB wird voraussichtlich abgelehnt werden. Ich schlage vor, dass du dich beim Berufskolleg Viersen erkundigst,ob die Förderung nach dem BAföG möglich ist.Das Schulsekretariat muss das wissen, denn die Schule muss im Rahmen des BAföG die "Schulbescheinigung" (Formblatt 2) ausfüllen. Wenn das Sekretariat bestätigt, dass die Förderung nach dem BAföG erfolgt, solltest du dir die Formulare besorgen. Die gibt es im Internet auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft oder bei jedem Amt für Ausbildungsförderung. Abgeben musst du sie bei dem Amt, das für den Wohnsitz deiner Eltern zuständig ist (§ 45 BAföG).

  • Wie lange (Minuten) wäre der Schulweg von der Wohnung deiner Eltern in Ütze aus zu der Berufsfachschule in Hannover, an der die von dir beabsichtigte Ausbildung angeboten wird mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus)? Je nachdem,wie die Wegzeitberechnung ausfällt,wird dir nach § 2 Abs. 1 a BAföG die auswärtige Unterbringung anerkannt oder nicht.

  • Wenn die von dir gewünschte Ausbildung in Hannover angeboten wird und von der Wohnung deiner Eltern in Ütze aus in zumutbarer Zeit erreicht werden kann, dann stehen dir 212 EUR/Monat zu. Falls Elterneinkommen anzurechnen ist, verringert sich dieser Betrag.


    Falls die Ausbildung in Hannover nicht angeboten wird oder der Weg von Ütze aus nach Hannover zu lange dauern würde, kannst du maximal 455 EUR BAföG (einschließlich Mietzuschlag) bekommen. Weniger wird es, wenn Einkommen deiner Eltern anzurechnen ist.


    Deine Eltern bekommen in beiden Fällen für dich 154 EUR Kindergeld/Monat.

  • "Nu muss ich meine Versicherung noch davon überzeugen, dass wenn ich die schulische Ausbildung anfange, die mich als Schüler dann über meine Eltern versichern."


    Da sehe ich zunächst keine Notwendigkeit. Wenn dich die Versicherung deiner Eltern familienversichert, dann bist du doch versichert, egal, was deine derzeitige Versicherung dazu meint?

  • Wir sind ja in der gleichen Versicherung. Beide bei der GEK.


    Der Schulweg von Uetze nach Hannover dauert mit Bus und Bahn ein bisschen mehr als eine Stunde. Mit dem Auto 45 Minuten. Von meinem jetzigen Wohnort brauch ich mit dem Auto keine 20 Minuten zur Schule. Wie das da mit Busverbindung aussieht, weiß ich zur Zeit leider nicht.


    Meine Eltern, bzw mein Vater ist Selbstständig aber hat nicht wirklich viel, was er im Monat/Jahr an PLUS verrechnen kann. Da geht viel an die Bank, weils Haus noch nich abgezahlt ist und das Geschäft ebenfalls. Meine Mutter ist auf 400 Euro Basis bei ihm angestellt. Sonst hat die keine Einkünfte. Kindergeld müssten die noch für mich bekommen glaube ich. Davon hab ich bisher aber noch nichts gesehen -.-


    Wegen BaFöG werd ich am Montag mal die Schule kontaktieren und erfragen. Wenn ich während der Schule kein BAB bekomme, brauch ich den Antrag der mir zugeschickt wird ja gar nich erst ausfüllen.

  • "Der Schulweg von Uetze nach Hannover dauert mit Bus und Bahn ein bisschen mehr als eine Stunde."


    Wenn das so ist, dann lohnt sich eine konkrete Wegzeitberechnung, denn nach Textzeile 2.1a.3 der BAföG-Verwaltungsvorschrift gilt die Ausbildungsstätte dann als nicht in angemessener Zeit erreichbar, wenn bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen an mindestens drei Tagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden (120 Minuten) benötigt wird. Zu der Wegzeit gehören auch die notwendigen Wartezeiten vor und nach dem Unterricht. Die Wegzeit zwischen der Haltestelle des Verkehrsmittels und der Ausbildungsstätte gilt als Wartezeit . Nach Addition von Hin- und Rückweg ist jeder angefangene Kilometer Fußweg mit 15 Minuten zu berechnen.

  • Wie heißt eigentlich die Schule in Hannover, an der die von dir gewünschte Ausbildung angeboten wird? Ich nehme an,es ist die Anna-Siemsen-Schule?
    Und wie sieht es mit Schulgeld aus? Fällt in Viersen Schulgeld an? Und in Hannover: Müsste man dort Schulgeld bezahlen?
    Woher hast du eigentlich den BAB-Antrag? War man dort der Meinung, die Ausbildung an der Berufsfachschule könnte mit BAB gefördert werden?

  • "Kindergeld müssten die noch für mich bekommen glaube ich."
    Wenn du in Ausbildung bist, gibt es Kindergeld bis 25.


    "mein Vater ist Selbstständig aber hat nicht wirklich viel, was er im Monat/Jahr an PLUS verrechnen kann. Da geht viel an die Bank, weils Haus noch nich abgezahlt ist und das Geschäft ebenfalls."


    Vom Einkommen der Eltern können die Beträge abgezogen werden, die für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus oder eine selbstgenutzte Eigentumswohnung nach § 10 e oder 10 i EStG berücksichtigt werden. Falls solche Beträge bei den Eltern nicht steuerlich berücksichtigt werden, würde ich eine Härtefallantrag nach § 25 Abs.6 BAföG vorschlagen.
    Maßgeblich ist bei deinen Eltern das Einkommen im Kalenderjahr 2006. Sollte es im Bewilligungszeitraum 2008/2009 erheblich niedriger ausfallen, kann auf Antrag dieses berücksichtigt werden (Aktualisierungsantrag, § 24 Abs. 3 BAföG).


    Die genaue Einkommensberechnung weictt etwas vom Einkommensteuerrecht ab. Geregelt ist das in § 21 BAföG.

  • die Schule in Hannover is die Berufsbildende Schule 7 (Anna-Siemsen-Schule).


    "..wenn bei Benutzung der günstigsten Verkehrsverbindungen an mindestens drei Tagen für Hin- und Rückweg eine Wegzeit von mehr als zwei Stunden (120 Minuten) benötigt wird."


    Meist ist es so, dass ich am Bahnhof dann für eine Busanbindung ziemlich lange warten muss. Meist so um die 30 Minuten. Vor allem nachmittags. War jedenfalls damals so, als ich in Hannover auf eine der Berufsschulen gegangen bin für ein BGJ. Da war ich dann bis zu 2 Stunden unterwegs um nach Hause zu kommen. Wie die Verbindungen jetzt sind, müsst ich nochmal genauer nachschauen.


    Von meinem jetzigen Wohnort aus bis zur Berufsschule in Viersen wäre das mit dem Bus eine Fahrzeit von 40 Minuten. Da ich aber mit dem Auto fahren werden (denk ich mal), sind das maximal 20 Minuten bis zur Schule.


    Schulgeld muss an keiner der Schulegen gezahlt werden. Der BAB-Antrag wird mir vom Amt für Ausbildungsförderung in Viersen zugeschickt. Die Dame sagte mir aber bereits, dass ich eben diesen halt nur nach Hannover schicken muss, weil eben dort meine Eltern wohnen und er dort bearbeitet und eingereicht werden muss.


    PS: Respect, du schmeißt mit Paragraphen um dich dass mir schwindelig wird ^^. Muss das immer 3 mal lesen, bevor ich das versteh ^^.

  • Bei der Wegzeitberechnung kommt es auf die öffentlichen Verkehrsmittelan (Bahn, Bus). Bei den 2 Stunden handelt es sich um die einfache Strecke? Dann liegst du mit Sicherheit mit der Wegzeit über der zumutbaren Wegzeit, so dass von dir nicht verlangt werden kann, vom Haus deiner Eltern aus eine Schule zu besuchen. Das heißt, dein BAföG-Anspruch richtet sich nach § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BAföG und beträgt:


    BAföG-Grundbedarf (§12 (1) 1.) 383,00 €
    + Mietzuschlag (bei Miete > 57 €) +72,00 €
    = Gesamtbedarf ("BAföG-Bedarf") = 455,00 €

    BAföG-Anspruch pro Monat: 455 €


    Dabei ist vorausgesetzt, dass du Miete an die Eltern deines Freundes zahlst und das Einkommen deiner Eltern so niedrig ist, dass auf deinen Bedarf kein ellterliches Einkommen anzurechnen ist.

  • "Der BAB-Antrag wird mir vom Amt für Ausbildungsförderung in Viersen zugeschickt."


    Das kann nicht sein. Für Anträge auf Berufsausbildungsbeihilfe ist nicht das Amt für Ausbildungsförderung, sondfern die Agentur für Arbeit zuständig. Das Amt für Ausbildungsförderung ist für Anträge nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zuständig.
    Ich vermute, du hast mit dem Amt für Ausbildungsförderung in Viersen gesprochen:


    Kreis Viersen
    Der Landrat
    Amt für Ausbildungsförderung
    Rathausmarkt 3
    41747 Viersen


    Tel.: 02162 - 39 (0)
    Fax: 02162 - 391726
    E-Mail: [email protected]


    Wenn das zutrifft, dann werden dir Antragsformulare für Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zugeschickt, was meiner Meinung nach auch richtig ist.
    Dafür spricht auch die Auskunft der Dame, dass für die Antragsbearbeitung das Amt in Hannover zuständig ist, denn bei der Berufsausbildungsbeihilfe wäre die Agentur für Arbeit an deinem Wohnort Viersen zuständig:


    http://www.arbeitsagentur.de/nn_26394/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A072-berufliche-Qualifizierung/Allgemein/Berufsausbildungsbeihilfe-BAB.html

  • Habe den Antrag gerade per Post geschickt bekommen.


    Sind ja schöne bunte Zettelchen *gg*. Sop, du sagtest dass man da bestimmte Dinge beachten muss. Bin ich ja mal gespannt.


    Dank dir schonmal nataly!


    LG, Jara