Mieter unter 25 Jahren

  • Hallo ersteinmal,
    ich haffe das ich im richtigem Forum gelandet bin.
    Folgendes Problem hat meine Nachbarin :
    Sie ist 23 Jahre und zur Zeit ohne Arbeit, aber mir einem abgeschl. Beruf. Sie möchte, da sie nicht Mobil ist,
    vom Dorf in die Stadt ziehen.
    Nun bekommt Sie überall gesant das Sie erst ab 25 Jahren anspruch auf eine Wohnung .. bzw. Miete...
    hat.
    Eine Bekannte von mir besitzt eine 3 Zimmerwohnung, in dieser steht ein Raum leer, Sie würde meiner Nachbarin diese separate Zimmer übergangsweise KOSTENLOS zur Verfügung stellen.
    Nun meine Frage:


    1. Kann meine Nachbarin in diese Wohnnung ziehen ?
    2. Hat sie dan Anspruch auf ALG / oder Ähnliches ????




    Danke für eure Hilfe


    Sky Light

  • Hallo Skylight !


    Was man überall gesagt bekommt muss bekanntlich noch lange nicht stimmen, denn so wie ich den Sachverhalt sehe lebt Deine Bekannte doch schon in einer eigenen Wohnung und das vermutlich auch schon eine ganze Weile!


    Daher ist, wie immer von Vielen behauptet wird, der Rückzug in die elterliche Obhut bei Erwerbslosigkeit nicht mehr zutreffend. Ohne eigenen Hausstand wird Deine Nachbarin wohl nicht sein und es ist auch für die Eltern oft genug nicht akzeptabel immer damit rechnen zu müssen das die Kinder wieder ins Haus kommen.


    Allerdings wird Deine Bekannte, wenn sie sich arbeitslos gemeldet hat oder bereits ALG II bezieht bei der ARGE eine Genehmigung zum Umzug einholen müssen, ebenso müsste sofern noch nicht geschehen der grundsätzliche Anspruch auf ALG II Leistungen geprüft werden was wieder von Unterhaltsverpflichtung der Eltern dem Vermögen und dem Gesamteinkommen abhängigi ist.


    Gruß