hallo alle zusammen ,vielleicht könnt ihr mir ja einen rat geben.da ich in der schweiz berufstätig bin habe ich mein oberes stockwerk meines hauses an eine bekannte vermietet die harz 4 empfängerin ist.im juni vorigen jahres hat sie den mietvertrag eingereicht.dann wurde er ohne begründung abgelehnt.nach dem sie etliche male dort vorgesprochen hatte und bis dezember immer noch kein bescheid da war ,hab ich dann dort selber vorgesprochen.mit den resultat das sie gestern bescheid bekommen hat das die nebenkosten übernommen werden aber keine miete.ich habe nun auf den amt angerufen und da hiess es das ich ja keine weiteren kosten habe.ich habe ihr erklärt das ein kredit auf den haus ist und ich eine monatliche belastung dafür habe.darauf hin sagte sie das hätten sie nicht gewusst und nun soll ich sämtliche konten und kredit verträge offen legen.nun die frage ist das so rechtens denn ich weiss von einen bekannten der das auch so macht da ging alles reibungslos.
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Die von der Arge vertretene Auffassung, der Vermieter müsse seine Mietkalkulation offenlegen oder begründen, ist abwegig.
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Hallo Mozius!
ich gehe mal davon aus das Du kein ALG II Bezieher bist, sondern lediglich der Eigentümer des Hauses!
Frag mal den zuständigen Fallmanager ob er noch weis was er Dir da verklickern wollte und seit wann Hauseigentümer Ihre freien Wohnungen nicht zur Miete anbieten dürften!
Davon ausgehend das es sich ja nur um eine Bekannte handelt der Du die Wohnung vermietet hast und nicht um Deine Lebensgefährtin, liegt auf Seiten des Fallmanagers wohl ein Denkfehler vor weil Du die Interessen Deiner Mieterin vertreten hast.
Wenn der weiter so Begriffsstutzig ist wie bisher frag einfach nach dem Teamleiter, es ist einfach lästig mit derartigen Dumpfnasen über Problemstellungen reden zu müssen die im Grunde völlig klar sind!
So wie Nataly schon geschrieben hat, gibt es für die ARGE überhaupt keinen Grund Unterlagen von Dir anzufordern, denn Du beziehst ja vermutlich kein ALG I oder II!
gruß
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ja stimmt bin kein empfänger habe nur vermietet die reiten aber darauf rum das es eben ein einfamilien haus ist.da ich nur noch einmal im momat nach hause komme und ich selber nur noch zwei abgeschlossene räume benutze.aber wenn ich dann da bin müssen wir eben die küche gemeinsam benutzen und das zählt bei denen nicht als eigene wohnung so hab ich das verstanden
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Für den Anspruch auf KdU ist es unschädlich, wenn Küche und Bad gemeinsam benutzt werden.So was ist z.B. in studentischen WGs gang und gäbe. Außerdem ist es doch uninteressant, welche Räume du benutzt und dass du nur selten zu Hause bist, es kommt doch auf die Verhältnisse des Mieters an, nicht auf deine.
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danke für die schnellen antworten, dann muss ich jetzt wiederspruch einlegen oder meine mieterin mal sehen ob es hilft.gibt es irgendwelche gesetze die ich da aufzählen kann
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Hallo mozius!
Wie Du siehst, nataly vertritt die gleiche Auffassung!
Mach doch einfach einen WG Mietvertrag, Du vermietest beide Wohnungsteile, einmal an Deine Mieterin und einmal an Dich und das legste dem Blödmann auf dem Amt vor - mal schauen was er dann sagt !
Sorry über die Bezeichnungnen, aber manche Bediensteten der ARGE sind einfach nur Volttrottel!
Gruß
Ps. Küchen und Badnutzung gemeinsam ! Und am Besten gleich noch eine Erklärung das Ihr ansonsten keine gemeinsame Beziehung führt!
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