Hartz IV/mutterschaftsgeld angerechnet-bitte bitte antwortet

  • hallo erstmal,


    also ich beschreibe mal mein problem:


    ich habe am 10.12.07 meinen zweiten sohn bekommen (3 wochen zufrüh), da ich über meinen ersten sohn arbeiten war, steht mir jetzt wieder mutterschaftsgeld in höhe von ca. 1049,00 € zu. jetzt kommt mein problem ich bin nun hartzIV empfängerin und die elterngeldstelle rechent mir das mutterschaftsgeld voll an (was ja auch richtig ist) aber das arbeitsamt rechnet mir das auch an und zwar behalten die ich 1025,00 € ein. als ich gefragt habe warum, das ich doch die ersten zwei monate schon kein elterngeld bekomme und mir 600,00 € fehlen würden, die mir doch von mutterschaftsgeld zustehen. da meinten die, dass das wie krankengeld angesehen wird und krankengeld nur bis zu 30,00 € frei wäre. nun bekomme ich nur 25,00 € zurück. das kann doch nicht richtg sein, oder??!!! Wenn ich nicht arbeiten gegangen wäre hätte ich von der elterngeldstelle 600,00 € mehr bekommen und jetzt bekomme ich garnichts für die ersten 8 Wochen nach der Geburt. Die vom Arbeitsamt meinte da hätten die wo arbeiten gegangen sind pech bei dieser regelung und ich würde nicht mehr bekommen.


    so jetzt muss ich ganz dringend wissen, kann das so richtig sein oder kann ich da was tun? ich bitte um ganz schnelle antwort, da der Bescheid mir schon vorliegt.


    mfg sarah86

  • hallo,


    hatten vor einen halben jahr das selbe problem, mutterschaftsgeld wurde von beiden ämtern angerechnet. Haben bei der arge widerspruch eingelegt, wurde abgewiesen, ohne aber näher auf das problem der doppeleten anrechnung einzugehen. Habe aber danach in diversen foren gelesen, daß das von der elterngeldstelle angerechnete mutterschaftsgeld bis 300€ je monat von der arge nicht mit berücksichtigt werden darf, da geschütztes einkommen-solltetst du selber nochmal nachforschen.


    bestens-d.h.

  • Hallo Sarah
    Meine Meinung dazu und ich gehe davon aus, dass das Elterngeld zuerst beantragt worden ist: Als erstes natürlich Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Diesen wiederum damit begründen, dass das Mutterschaftsgeld bereits bei der Berechnung des Elterngeldes angerechnet wurde und somit als komplettes Einkommen aus dem Elterngeld anzusehen ist, gemäß diesem Bescheid von der Elterngeldstelle und somit nicht anrechnungsfähig ist.
    Sollte Hartz4 zuerst beantragt worden sein, Widerspruch gegen den Elterngeldbescheid einlegen und den Bescheid von Hartz4 als Begründung beilegen.
    Ich habe jetzt zwar keinen Paragraphen zur Hand, aber ein Einkommen darf nur einmal in eine Berechnung einfließen. Entweder hier oder dort. Jedes Amt möchte so wenig zahlen wie möglich, daher dieses Chaos.
    LG Tina