Mutter (ALG2 Empfänger) bei mir (berufstätig) wohnen lassen?

  • Hallo,


    wir haben folgendes Problem. Meine Mutter (60) ist leider Hartz4 Fall geworden und muss umziehen, da die aktuelle Wohung zu groß ist. Damit sie nun nicht in einer 45m² Wohnung leben muss, wollte ich eine größere Wohnung auf meinen Namen anmieten und ihr davon 45m² untervermieten. Für mich wäre diese Wohnung ein Nebenwohnsitz, könnte daraus aber auch einen Hauptwohnsitz machen, wenns daran scheitern sollte.


    Das ganze solte auch in einem Untermietvertrag festgehalten werden inkl. Nebenkosten. Hat Sie dann Anspruch auf enstprechendes Wohngeld vom Amt, oder ist das so einfach nicht möglich, bzw. gibt es da für mich irgendwas zu berücksichtigen?


    Selbstverständlich hätten wir beide getrennte Schlafzimmer und Sie zusätzlich ihr eigenes Zimmer in einer gemeinsamen Wohnung. Ich selber bin berufstätig und viel Unterwegs. Bin also auch nur am Wochenende in der Wohnung und dachte das wäre auch vom Vorteil evtl. so zu argumentieren.


    Danke schonmal für jedwede Hilfe für diesen Fall.


    VG


    Matthias

  • Hallo Matthias!


    Bei Deiner Mutter würde ich es mal mit der Zumutbarkeitsklausel versuchen!


    Demnach kann die Arge nicht immer jemanden zum Umzug zwingen nur weil er gegenwärtig ALG II Bezieher wird.


    Das soziale Umfeld gilt als ein Faktor der zu berücksichtigen ist, sollte Deine Mutter demnach schon länger in diesem wohnen, was ja bei älteren Menschen der Fall ist, besteht diese Umzugspflicht nicht zwingend.


    Gegen die Entscheidung des Umzugs bzw. der Auflage eine kleinere Wohnung zu suchen solltet ihr zunächst Widerspruch einlegen und entsprechend Begründen unter www. Sozialgesetzbücher.de findest Du eine Vielzahl von Vorgaben in SGB II + III dazu.


    Was die Fallmanager oft entscheiden wird zudem von den Sozialgerichten ganz anders bewertet, daher Widerspruch einlegen, Deine Mutter kann dann mit dem Bescheid zum ALG II bei Gericht auch Prozesskostenhilfe erhalten, auch schon im Vorfeld zwecks Klärung ob eine Verfahren erfolgsversprechend verlaufen wird, Rechtsanwaltliche Beratung also!



    Gruß

  • Hallo Horst,


    danke für deine Antwort. Jedoch plante meine Mutter sowieso umzuziehen und der "druck" durch das Arbeitsamt hat diese Entscheidung eigentlich nur beschleunigt. Von der Warte her, planen wir eigentlich nicht dagegen vorzugehen.


    Die Frage ist halt nur, ob es da ein Problem geben kann, wenn Sie einen Untermietvertrag von mir erhält, indem Miete und Nebenkosten drinstehen, die Sie an mich zu entrichten hat, da ich Hauptmieter der Wohnung werde. Meinen Recherchen nach, sollte das an sich kein Problem darstellen, oder Irre ich mich da?


    Viele Grüße


    Matthias

  • Hallo Lonewolf !


    Wie würdest Du denn denken wenn Du den Job auf dem Amt machen müsstest? Siehste, und das denekn die dann auch in eurem Fall, sicherlich wird da irgenwie getrickst!?


    Warum solltes Du eine größere Wohnung mieten und diese als Nebenwohnsitz deklarieren? Als zuständiger Fallmanager würde ich denken das Du sowieso nicht häufig dort ansässig bist, weil Zweitwohnsitz und Deine Mutter einen Großteil Deines Wohnraumes auch nutzt. Dann fängt das Gezerrre um Nebenkosten ect. an.


    Natürlich kannst Du einen Untermietvertrag machen, aber die ganze Situation lässt vermuten das hier eine Vorteilsnahme entsteht und man wird an allen Ecken und Kanten mögliche Ansprüche in Frage stellen.


    Ihr macht euch eine Menge Probleme selbst!


    Machbar ist es dennoch, aber wie gesagt!


    Gruß

  • Hallo Horst,


    danke für die Information. Ich hoffe mal nicht das es zu großartigen Schwierigkeiten kommen wird, da ich dort dann meinen Hauptwohnsitz haben werde und keinen Nebenwohnsitz. Damit sollte es da hoffentlich keine großen Diskussionen geben.


    Viele Grüße


    Matthias