Geld im April?

  • Hallo,


    ich hoffe mir kann jemand helfen bzw. es kann mir jemand Ratschläge geben. Ich habe einen Bewilligungsbescheid über Hartz IV, wo mir die Sicherung des Lebensunterhaltes bis einschließlich 30.04.2008 zugesichert ist.


    Mitte Februar erhielt ich von der Agentur für Arbeit ein Jobangebot. Dieses Angebot habe ich wahr genommen und mich beworben. Erfolgreich. Am 05.03.2008 habe ich einen zum 03.03.2008 datierten Arbeitsvertrag bekommen. Dort war geregelt das ich 2 Aufgabengebiete übernehme und diese jeweils zur Hälfte aufgeteilt sind. Das heißt, 4 Stunden das eine Aufgabengebiet, 4 Stunden das andere. Nach kürzester Zeit stellte sich heraus das diese Vereinbarung nur ein Lockmittel gewesen war, um mich ganz in den einen "unbeliebteren" Aufgabenbereich einzusetzen. Ich mußte arbeiten machen die so nicht abgesprochen waren und welche nicht vereinbart waren.
    Außerdem war mir die Zukunft des Unternehmens nicht gesichert. Durch Einbrüche angeblicher Ex-Mitarbeiter, Sachbeschädigung, Morddrohung, Ausbeutung, ausstehender Lohnzahlung der vorherigen Firma meines "Chefs", Fernsehberichte über die Diziplinlosigkeit des Geschäftsführers im MDR und einiger anderer unseriöser Machenschaften, sah ich das Unternehmen nicht "im festen Sattel" sitzen. So sollte ich 2 Arbeitsverträge unterschreiben. Einen um eine Förderung bei der sächsiches Aufbaubank bzw. bei der Agentur der Arbeit zu bekommen und einen Arbeitsvertrag für mich.
    Nach 1 1/2 Vollchaos in diesem Unternehmen schlug mir die ganze Situation so auf den Magen, das ich gesundheitliche Probleme bekommen habe und mir ärztliche Hilfe suchen mußte. Durch eine Krankschreibung von 2 Tagen erhielt ich die Kündigung. Gesundheitlich ging es mir immer noch nicht besser, so das ich fast jeden Tag einen Arzt aufsuchen mußte und sehr viel Ruhe brauchte.


    Die Veränderungsmitteilung, welche ich am 20.2.2008 erhalten habe, konnte ich in dieser Zeit aus zeitlichen Gründen und aus gesundheitlichen Gründen nicht bei der ARGE abgeben. Demzufolge weiß die ARGE ja njicht von meinem Job und der Kündigung.


    Letzte Woche erhielt ich einen Antrag auf Weiterbewilligung des ALG 2. Für die Bearbeitung fehlten mir bis heute noch ein paar Informationen und Angaben meines alten Arbeitgebers. Aber mit dem Erhalt des Weiterbewilligungsantrages und der darin nochmals schriflich aufgeführten Bewilligung bis einschließlich 30.04.2008, ging ich auch davon aus, nochmals Geld für April zu bekommen. Mein Lohn vom alten Arbeitgeber würde ich erst am 25. des Folgemonates bekommen, d.h. am 25.04 bekämme ich mein Geld für März. Was ich aufgrund der TV-Sendung und der meines Erachtens einer schlechten Zahlungsmoral des Geschäftsführers nicht denke zu erhalten.


    Steht mir mein Geld für April zu? Wann müßte ich dies zurückzahlen?!


    Vielen Dank.

  • Hallo Gille!


    Der alte ALG II Bescheid gilt immer nur vorläufig und Du bist verpflichtet § 16 Mitwirkungspflicht SGB II grundsätzlich alle Veränderungen mitzuteilen, die Arbeitsaufnahme war eine solche! Damit ist die Vorläufigkeit aufgehoben und der ALG II Bezug zunächst erloschen.


    Die Kündigung ist so ziemlich das Dümmste was man heute machen kann, meist klagt das Arbeitsamt vor Gericht und gewinnt, weil Du den Arbeitgeber auch vor Gericht zur Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen hättest zwingen können. Dies hast Du unterlassen und damit hst Du nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft die eine neuerliche Arbeitslosigkeit vermieden hätten.


    Eine Rettung könnte diesbezüglich eine vereinbarte Probezeit sein, aber die wird sich Deinen Schilderungen nach wohl nicht im Vertrag finden.


    Nun ist es an Dir die Bedenken der ARGE zu entkräften, Du wolltest nur nicht arbeiten, denn sonst drohen Sanktionen!


    Ich würde den Fall aber genau so dem ARGE Mitarbeiter schildern, einige Unternehmen sind dort inzwischen auch bekannt und gelten ähnlich den "Heuschrecken" als unseriös! Vielleicht weis man über Deinen ehemaligen Arbeitgeber vor Ort auch so einige Dinge die ein Vorgehen gegen Dich verhindern.


    Ein guter Fallmanager würde, auch in anbetracht das Du ja keinen Lohn gezahlt bekommen hast, den Folgeantrag hinlegen und von Dir unterzeichnen lassen, also keine Unterbrechung registrieren und die erarbeiteten Leistungen über Formblatt 2.2 Nebentätigkeit erfassen. Das wäre Verwaltungstechnisch sicherlich auch für Ihn die sauberste Lösung!


    Versuchs auf diesem Weg! Von alleine werden aber keine Lesitungen für April fällig und wenn Dir die Tage als Versäumnis auferlegt werden, frage nach einem Vorschuss wegen Miete und Lebensunterhalt, das muss man Dir gewähren auch wenn später Sanktionen zu Kürzungen des ALG II Leistugnen führen.


    Du hättest spätestens mit der Kündigung einen Neuen/bzw. den Folgeantrag einreichen müssen!



    Gruß und viel Erfolg und schnellstens machen!

  • "Eine Rettung könnte diesbezüglich eine vereinbarte Probezeit sein, aber die wird sich Deinen Schilderungen nach wohl nicht im Vertrag finden."


    Auch ohne vereinbarte Probezeit gibt es in den ersten 6 Monaten keinen Kündigungsschutz (§ 1 KSchG).