Leistungen zurückzahlen?

  • Hallo Zusammen,
    ich habe eine Frage und hoffe sehr, dass mir jemand helfen kann.
    Ich war bis zum 10. Februar Hartz 4 Empfängerin.
    Am 11 Februar bin ich ein sozialpflichtiges Arbeitsverhältnis eingegangen, bei dem ich im Februar 822,00 € Netto verdient habe. Jetzt will die Arge für den genammsten Monat Februar die Leistungen zurück. Das vverstehe ich nicht. Ich war doch bin zum 10. Februar arbeitslos. Werden diese Tage nicht berücksichtigt.


    Kann mir irgendwer dazu eine Auskunft geben.


    LG Louisa

  • Hallo Louisa !


    Richtig ist das ALG II Leistung im voraus gezahlt werden und Du seit dem 11.02.2008 diesem Anspruch nicht mehr unterlegen warst.


    Das hört sich im ersten Moment unglaublich an ist aber richtig, denn der Arbeitgeber könnte Dir einen Vorschuss zahlen.


    Darüber hinaus stehen Dir aber auch Leistungen aus dem ALG zu was die Eingliederung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis betrifft, z.B. Fahrkostenübernahme ect. und zwar ist dies eine sogenannte "Kann-Bestimmung" die von der ARGE von Fall zu Fall geleistet werden kann. - ( Besser als den Arbeitgebern Prämien in dne Hintern zu stecken, die diese nur einkassieren und die Leute kurz danach wieder auf die Strasse setzen wenn alle Bedingungen abgelaufen sind, mesit nach 6-7 Monaten)


    Wie bei Selbstständigkeit auch ist die individuelle Förderung pro ALG II Bezieher auf 3000 € begrenzt!!!


    Kommt aber fast nie zum Tragen, es hilft aber wenn man darüber etwas weis, weil dann die Bereitschaft der Fallmanager gegeben ist, wie in Deinem Falll nach einer Lösung zu suchen. Teilweise werden diese Leistungen auch getrennt vom Arbeitsamt gezahlt, nur die ARGE - Fallmanager sollten dies wissen und tun das auch in der Regel, nur weitergeben steht dem Grundsatz des Sparens entgegen.


    Damit kannst Du zumindest einen Teil der Rückforderungen vom Tisch bekommen, besteht darüber kein Konsenz lass Dich nur auf eine ratenweise Rückzahlung mit kleinen Beträgen ein!


    Widersprechen kannst Du auch aus folgendem Grund, im Monat 02/08 warst Du noch Leistungsempfänger es bestand also durchaus der Anspruch und ich meine irgendwann im Forum auch etwas gelesen zu haben, das für diesen Monat die Rückzahlungsforderung somit ungerechtfertigt ist, weil kein voller Monat unberechtigte Anspruchsnahme vorliegt. Vielleicht suchst Du mal unter den alten Berichten!


    Gruß