Kostenübernahme für WG Wohnraum bei Erstantrag!

  • Erstmal ein "Hallo" an alle.
    Ich bin neu hier und bitte es erstmal zu entschuldigen falls ich hier eine "dumme" Frage stellen sollte oder so ;)


    Zu meiner Situation:


    Bis zum 31.03. bin/war ich noch eingeschriebener Student in Dortmund und hatte damit ja keinen Anspruch auf Hartz IV. Nun habe ich mich in Dortmund Exmatrikuliert und möchte zum Wintersemester, also zum 01.10. in Weimar studieren.
    Weil ich das halbe Jahr dazwischen nicht aus eigener Tasche bezahlen kann und für das neue Studium auch noch (unbezahlte) Vorpraktika im Rahmen von 12 Wochen ableisten muss werde ich das Geld auch nicht durch Nebenjobs aufbringen können.
    Also wollte ich Hartz IV beantragen....


    Nun habe ich die Möglichkeit in der Nähe von Weimar ab Mitte Mai ein Praktikum zu machen und möchte daher zum 01.05. umziehen. Einen Nachmieter für mein altes WG Zimmer in Dortmund hätte ich sogar schon.
    Bei der ARGE in Dortmund sagte man mir, dass ich - wenn ich jetzt Hartz IV beantrage - erst die Zustimmung von Ihnen bräuchte und damit das Praktikum nicht antreten könnte.
    Also habe ich mich entschlossen den einen Monat aus eigener Tasche von erspartem zu finanzieren und mich um den Umzug zu kümmern damit ich dann in Weimar zum 01.05. Hartz IV beantragen kann.


    Soweit so gut...


    Nun habe ich in Weimar schonmal ein paar WG Zimmer angeguckt und habe ein - selbst für Weimar - sehr günstiges gefunden.


    Mein Problem/Bedenken:


    Das Zimmer kostet WARM (inkl. Warm-Wasser, Heizung und Betriebskosten) 250€, ist allerdings etwas über 40!!!! qm groß!
    In der WG bekommt jeder Bewohner einen eigenen Mietvertrag und ich weiß nicht in wiefern der gemeinsam genutzte Wohnraum (Flur, Küche, Bad) im Mietvertrag ausgewiesen wird.
    Das Zimmer ist wie gesagt extrem groß und ich weiß auch noch nichtmal, ob ich es haben könnte.
    Aber auch für meine weitere Suche ist das eine Frage, die mir unter den Nägeln brennt!


    Normalerweise bezahlt man eben in Weimar selbst für 25qm schon 250€, von daher ist es wirklich sehr sehr günstig!


    Habe ich eine Chance, das die ARGE in Weimar die Kosten hierfür übernimmt?
    Wenn nicht, bekomme ich dann gar kein Hartz IV? Oder müsste ich nur einen Teil der Kosten selbst tragen?


    Es soll eben sowieso nur eine Übergangslösung sein bis das Studium am 01.10. losgeht und ich sowieso kein Anspruch mehr auf Hartz IV habe!



    Bitte Helft mir!
    Und schomal vielen Dank an alle die sich mit meiner Situation auseinander setzen!!!

  • Hallo dwalk3r!


    Anspruch auf Leistungen nach ALG II besteht nur wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst.


    Die Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt ein Studium wieder aufzunehmen macht den Fall nicht grade leichter, denn längerfristig ist diese Vorraussetzung dann eben nicht gegeben. Darüberhinaus bist Du sogar verpflichtet umgehend von der anstehenden Arbeitslosigkeit das Arbeitsamt zu informieren, aber was machst Du ? Du verschläppst dies, der Vorteilsnahme wegen, kann Dir also jemand z.B. durch die Kündigung nachweisen das dies von Dir absichtlich, wenn auch nicht vorsätzlich geschehen ist, dann wird man Dich Sanktionieren können. Heisst zunächst einmal keine Kohle. Zu Deinen Eltern wirst Du vermutlich nicht ziehen müssen, denn Du hattest ja bereist einen eigenen Hausstand, allerdings wärst Du verpflichtet gewesen, weil Dir vom Grundsatz her ja Leistungen zugestanden hätten die ARGE vom Wohnungswechsel zu informieren!


    Ich denke Du versuchst einfach mal Dein Glück und wenn Du recht clever vorgehst, besteht vielleicht die Aussicht bis zum Studiumsbeginn Leistugnen zu erhalten. Danach wird es aber wieder kompliziert, weil dann Bafög gelten dürfte und diese Leistungen sind inzwischen im Ermässen der Fakultäten selbst, bei Abruch sehe ich da für Dich auch erhebliche Probleme dies ohne weiteres bewilligt zu bekommen!



    Gruß