Hallo habe mal eine Frage.
ich war bevor ich Hartz 4 beantragen musste, Selbständig.
Nun bezog ich 6 Monate Hartz 4.
Seit einem Monat habe ich einen Teilzeitjob (Sozialversicherungspflichtig) gefunden.
Im letzten Jahr meiner Selbständigkeit, habe ich meine Ust nicht mehr bezahlen "können".
Heute bekam ich meinen EkSt Bescheid, lt. diesen habe ich 307 € zu viel bezahlt (EkSt).
Da ich aber Steuerschulden habe (aus Ust), hat das FA dieses Geld einbehalten.
Also habe ich keine Einnahmen aus dieser "Rückzahlung".
Nun zu meiner Frage: Darf das angerechnet werden?
Die ARGE möchte vor abschliessender Bearbeitung u.a. meinen Bescheid sehen.
Habe leider keine Ahnung, ob das Geld angerechnet werden darf.
Wenn jemand das weiss, evtl. Gesetzestext oder Urteil, wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank im voraus.