frage zu alleinerziehungsbedarf?

  • hallo. habe da eine frage, und würde mich freuen wenn sie mier jemand beantworten könnte.
    undzwahr diese. ich und meine frau leben getrennt seit ca 4 monaten, leben in bremen ( nordenham ),
    kriegen alg2, und meine frau nochmal alleinerziehungszuschlag für die kinder, wenn ich mich nicht irre 124 euro. so nun ist das aber so, das ich den älteren sohn der 8 jahre ist durch das gericht das aufenthaltsbestimmungsrecht kriege, also zieht in kürze bei mier ein. wie ist das mit dem alleinerziehungszuschlag denn meine frau kriegt wierd das dann durch 2 geteilt?? der andere sohn der bei meiner frau dan bleibt, ist 4 jahre alt. wier habe 2 söhne wie beschrieben.


    zweite frage wäre wer kriegt was und wieviel im monat an hilfe, von alg2, kindergeld, und so weiter.wier beide arbeiten nicht.
    würde mich freuen wenn jemand auf diese fragen antworten würde danke:) .

  • Hallo Niki!


    Such mal nach Telekom-Richter unter "suchen" denke da findest Du mehr als Du erwartet hast, habe darauf hin auch einen entsprechenden Antrag gestellt.


    Alleinerziehenden - Zuschlag bedeutet doch nicht das nur ein Elternteil darauf einen Anspruch hat.


    Deine Frau erzieht 2 Kinder alleine und Du eines, dadurch seit ihr doch nicht gemeinsam erziehend, sonder jeder für sich gilt noch als alleinerziehend für die ihm unterstellten Kinder.


    Warum ich auf die Seiter verweise? Wie siehts bei euch mit Mehrbedarf hinsichtlich Umgangsrecht, Besuchsrecht und Transport der Kinder aus?


    Gruß


  • wier haben insgesammt 2 kinder, nicht meine frau 2 und ich eins;). dann muss jeder alleine auf das jeweilige kind aufpassen, nemlich ich um eins und meine frau um eins.

  • Hallo Miki!


    Habe gesehen das Du wieder eine Frage hattest und habe Deine gesamten Anfragen aufgerufen, dabei ist mir aufgefallen das Du von Aufenthaltsbestimmungsrecht schreibst das Du bekommst und eines Eurer Kinder bei Dir dann einzieht!


    Aufentahltsbestimmungsrecht ist etwas anderes wie Sorgerecht! Damit verbleibt das Sorgerecht bei der Mutter und dies begründet den Alleinerziehendenzuschlag den Deine Ex-Frau somit beantragen kann aber auch ansonsten kann Sie entscheiden auf welche Schule das Kind gehen wird ect. pp. usw., usw.!


    Du kannst aber bei ALG II (HARTZ IV) einen Mehrbedarf für beide Kinder geltend machen, nämlich bis zu 12 / 30 vom Regelsatz und das wird dringend nötig sein denn den Alleinerziehenden Zuschlag wird wohl nur Deine Ex bekommen. Darüber hinaus kannst Du aber auch die Fahrkosten für die Besuche beider Kinder beantragen.


    Ich wollte Dir dies nur kurz mitteilen, weil Jugendämter und Richter doch sehr oft dahin tendieren das Sorgerecht nur einer Person zuzuschreiben. Die Anwendung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes wundert mich sowieso, weil Richter und Jugendamt immer das Wohl der Kinder vorrangig bewerten sollten und demnach werden Geschwisterkinder nicht getrennt.


    Wenns hart auf hart kommt bist Du mit der Regelung klar im Nachteil, weil Deine Ex dann bereits über längere Zeit das Sorgerecht hat wie Du - ich hab das alles durch und wollte Dich mal auf eine gewisse Problematik aufmerksam machen!



    Gruß