Haushaltsgemeinschaft??

  • Hallo,


    mein Freund hat mich kurzfristig vor die Tür gesetzt und ich (31) bin mit meiner Tochter (9, er ist nicht der Vater) bei meiner Mutter und derem neuen Mann untergekommen.


    Dort bewohnen wir nun 2 Zimmer (30qm), haben einen Mietvertrag (165,-) gemacht, und Kostgeld (100,-) muss ich auch bezahlen.


    Ich bemühe mich um eine eigene Wohnung,und diese wohnverhältnisse sind nicht auf dauer angelegt.


    Nun sagt das Amt, dass meine Mutter mir unterhaltsverpflichtet ist. Sie ist hausfrau ohne eigenes Einkommen.


    Zudem schreibt das Amt: "Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen, bzw. nach ihrem Aussagen bilden sie unstrittig eine Haushaltsgemeinschaft mit ihrer Mutter und Ihrem Stiefvater."


    1. haben die noch garkeine Unterlagen, selbst der Antrag ist noch nicht eingereicht.
    2. hab ich nie gesagt, dass wir in einer HG leben. Habe lediglich gesagt, dass ich hier untergekommen bin und Miete und Kostgeld zahlen muss.


    Meine Mutter kann mich nicht unterstützen, und mein Stiefvater möchte nicht.


    Zudem ist es schon recht großzügig von ihm, dass er mich hier vorrübergehend aufgenommen hat. Würde ansonsten auf der Strasse sitzen.


    Mein Arbeitsverhältniss endet am 04.04.08, danach würde ich von Kindergeld und Kindesunterhalt leben müssen... ohne Krankenversicherung...


    Ist mein Leiblicher vater dann auch zum Unterhalt verpflichtet? Habe kaum kontakt zu ihm, und die unterhaltspflicht muss doch irgendwann enden...


    Zudem hat das Amt mir eine frist von 2 Wochen eingeräumt, die einkommensverhältnisse meiner mutter und meines stiefvater beizubringen. Ansonsten bekomme ich keine Leistungen...


    So, was mach ich nun? Sind wir eine Haushaltsgemeinschaft, oder zählen wir als WG?


    Ich will mich doch nicht bereichern... Hab eh schon genug probs und nun kommt das amt und sagt, ich soll mich von meiner mutter und ihrem neuen durchfüttern lassen...

  • Dort finden sich auch Hinweise, wie die gesetzliche Vermutung, dass du Leistungen von Mutter und Stiefvater erhältst, widerlegen kannst.
    Beim Stiefvater reicht eine schriftliche Erklärung aus, in der er erklärt, dass er dir keine Leistungen zuwendet.
    Bei der Mutter würde ich vorschlagen, dass sie ihre Einkommensverhältnisse nachweist und ebenfalls erklärt, dass sie dir keinen Unterhalt leisten kann.

  • Boah Super, DANK DIR!!


    Genau sowas hab ich zum argumentieren gesucht.


    Das bedeutet, wenn meine "eltern" mich nicht unterstützen, und ich zahl miete und kostgeld, dann sind wir keine Haushaltsgemeinschaft, richtig?

  • Es geht hier um § 9 Abs. 5 SGB II:



    "§ 9 Hilfebedürftigkeit
    (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt, seine Eingliederung in Arbeit und den Lebensunterhalt der mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem nicht


    1.
    durch Aufnahme einer zumutbaren Arbeit,
    2.
    aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen


    sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.
    (2) 1Bei Personen, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, sind auch das Einkommen und Vermögen des Partners zu berücksichtigen. 2Bei unverheirateten Kindern, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einer Bedarfsgemeinschaft leben und die die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus ihrem eigenen Einkommen oder Vermögen beschaffen können, sind auch das Einkommen und Vermögen der Eltern oder des Elternteils und dessen in Bedarfsgemeinschaft lebenden Partners zu berücksichtigen. 3Ist in einer Bedarfsgemeinschaft nicht der gesamte Bedarf aus eigenen Kräften und Mitteln gedeckt, gilt jede Person der Bedarfsgemeinschaft im Verhältnis des eigenen Bedarfs zum Gesamtbedarf als hilfebedürftig.
    (3) Absatz 2 Satz 2 findet keine Anwendung auf ein Kind, das schwanger ist oder sein Kind bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres betreut.
    (4) Hilfebedürftig ist auch derjenige, dem der sofortige Verbrauch oder die sofortige Verwertung von zu berücksichtigendem Vermögen nicht möglich ist oder für den dies eine besondere Härte bedeuten würde.
    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

  • Ich halte es für zweckmäßig, wenn du zunächst mal vorträgst, dass Ihr lediglich eine Wohngemeinschaft und keine Haushaltsgemeinschaft bildet. Der Stiefvater soillte schriftlich erklären, dass er nicht bereit ist, Unterhalt zu zahlen, da dies gesetzlich auch nicht vorgesehen ist und deine Mutter sollte schriftlich erklären, dass sie zur Unterhaltszahlung ebenfalls nicht bereit ist, da aus ihrer Sicht keine Unterhaltspflicht gegenüber dir mehr besteht und dass sie außerdem auch finanziell dazu gar nicht in der Lage wäre.


    Und dann wartet ab, was von der Arge kommt.

  • Danke für Deine Antwort!!


    Da wir einen Mietvertrag haben, ich kostgeld zahle und ansonsten auf mich selber gestellt bin, heißt das das wir keine Haushaltsgemeinschaft sind, richtig??


    Im Hauptantrag steht: "Wohnen in Ihrem Haushalt auch Angehörige die nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören"
    Wenn ja, soll ich "Zusatzblatt 7 zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft" ähnlich der Anlage HG ausfüllen.


    Was bitte kreuz ich da jetzt an? Leben ja in einem Haushalt. Aber keine Haushaltsgemeinschaft, weil wir nicht zusammen wirtschaften... Wenn ich aber ankreuze dass sie mit im haushalt leben, bestäige ich ja eine haushaltsgemeinschaft..

  • Wenn ihr nicht gemeinsam wirtschaftet, dann wohnen die Angehörigen nicht in deinem Haushalt, sondern in ihrem.
    Du solltest die Frage im Hauptantrag verneinen und kein Zusatzblatt 7 ausfüllen.


    "Wenn ich aber ankreuze dass sie mit im haushalt leben, bestäige ich ja eine haushaltsgemeinschaft.."


    Genau, dann kommst du aus der Falle auch nicht mehr raus. Mach es so,wie von mir vorgeschlagen.