Hallo Leute,
es geht um meinen Vater. Er ist seit kurzem Harz IV-Empfänger und hat den Behindertenstatus G (50 % Behinderung). Meine Frage ist nun in wie weit ihm ein Auto zusteht und ob die Nebenkosten hierfür erstattet werden, z.B. Leasinggebühren, Spritkosten etc.?
Bitte um schnelle Antwort.
Vielen Dank schon mal im vorraus