hallo zusammen ich habe da mal eine frage..
eine bekannte von mir lebt seit 6 jahren in scheidung/ dauerhaft getrenntlebend, so ist es zumindest angegeben worden. sie bezieht seither auch für sich und den gemeinsamen sohn sozialleistungen.
jetzt nach 6 jahren fordert das arbeitsamt sie auf, endlich die scheidung durchzusetzen, da sie sonst keine weiteren leistungen mehr beziehen kann.
auf einmal ziehen die beiden wieder offiziell zusammen. nach dieser aufforderung.
bekommt das das arbeitsamt mit ?
muss sie dann die gesamten 6 jahre zurückzahlen, wegen verdacht auf erschleichung ?
weil das passiert nachdem das arbeitsamt es angedroht hat keine zahlung mehr zu leisten wenn die scheidung nicht durchgezogen wird ?
wie sehen da die prozentualen risiken aus ?
viele grüsse
elke