Mitwirkung nachholen führt nicht gleichzeitig zur Aufhebung der Sanktion!
Es ist keine Sanktion, es sind einfach die Leistungen stortniert.
Wenn du den Unterschied nicht kennst, bitte ich dich von weiteren unqualifizeiren Äußerungen abstand zu nehmen.
Den Rest von deinem Post lasse ich mal unkomentiert.
@Topic:
Wie die vorredner schon sagten, hol die Mitwirkung nach.
Gruß
Diablo