Unterhaltsvorschuss wird gestrichen

  • Hallo,


    habe folgendes Problem.
    Meine Tochter(25 HartzIV Empfängerin) hat eine kleine Tochter(15 Monate) für die sie bis 31.03.08 Unterhaltsvorschuss bekommt.
    Da sie aber vor dem Jugendamt die Vaterschaft nicht anerkennt, wird ihr der Unterhaltsvorschuss gestrichen. Jetzt meine Frage, muss ab dem 1.04.08 die Arge den Unterhalt abzüglich Kindergeld zahlen.


    Gruss
    Kio 100

  • Hallo, bin mir fast sicher das dies nicht der Fall ist. Sie wird evtl. etwas mehr geld bekommen weil der Unterhalt wegfällt. Jedoch könnte ich mir vorstellen das die Arge auf einen Nachweis besteht und wenn da steht das Sie nicht angibt wer der Vater ist (weil Sie nicht kann oder sonstiges) könnte es sogar sein das das von niemandem ausgeglichen wird! lg

  • Hallo, steht ihr auch nicht der Regelsatz 207€ minus 154€ Kindergeld = 53€ zu.
    Gruss


    Also eigentlich;
    Regelleistung 208€
    + Mietanteil
    + Nebenkostenanteil
    + Heizkostenanteil
    __________________
    Das wäre dann
    der Bedarf


    der Bedarf
    - Kindergeld
    (hier würde der UV angrerechnet werden)
    ___________________________________
    das würde dem Kind dann evtl. zustehn

  • Hallo Kio 100!


    Was ist der Grund warum Deine Tochter die Erklärung der Vaterschaft nicht angibt? Nicht können ist etwas anderes wie nicht wollen! Wer nicht will, der hat bekanntlich schon und damit ist es sicherlich nicht gerechtfertigt Geld von der Allgemeinheit in Anspruch nehmen zu dürfen.


    Nicht können, weil Amnesie, Volltrunkend oder aus anderen Gründen, so denke ich beinhaltet wiederum die Chance des Widerspruchs gegen eine solche Entscheidung!


    Denke das reicht als Anregung!


    Gruß

  • "Welche Mitwirkung wird von mir erwartet?
    Das Jugendamt ist verpflichtet, die vorgestreckten Unterhaltsleistungen beim barunterhaltspflichtigen Elternteil wieder einzufordern. Daher wird von Ihnen eine Kooperation gefordert, die bei Verweigerung zu einem Ausschluss des Anspruches führen kann. Sie sind verpflichtet Auskünfte über den anderen Elternteil zu erteilen, soweit Sie Ihnen bekannt sind. Die Weigerung bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken hat das Versagen der Leistung zur Folge. Wenn Sie den Vater Ihres Kindes nicht kennen oder schwerwiegende Gründe dafür sprechen, den Namen des Vaters nicht bekannt zu geben darf Ihnen der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss jedoch nicht verweigert werden. "
    http://www.alleinerziehendtreff.de/unterhaltsvorschuss.php

  • Hallo nataly und Horst,


    Die Vaterschaftsanerkennung erfordert die Zustimmung der Kindesmutter (§ 1595 BGB).
    Der Name des Vaters ist dem Jugendamt bekannt. Meine Tochter verweigert die Zustimmung aus folgenden Gründen.
    1. in der Schwangerschaft geschlagen
    2. Drohungen
    3. Androhungen das alleinge Sorgerecht zu beantragen.
    4.Umzureichende Informationen vom Jugendamt.
    Zu 4.
    Wir waren beim Jugendamt und wollten uns erkundigen, welche Rechte Sie dem Vater einräumen muss, wenn Sie Ihre Zusimmung gibt. Da der Vater sehr unzuverlässig ist (letzter Kontakt zum Kind Januar 08)
    möchte Sie Ihm das Kind ,zur Wahrung des Besuchrechts, nicht überlassen. Hat aber angeboten dass er das Kind jeder Zeit in Ihrer Wohnung sehen kann.
    Die Dame von Jugendamt konnte oder wollte uns keine genaue Auskunft geben.:mad:

  • Die Anerkennung der Vaterschaft ist erforderlich. Da der Kindsvater bereits bekannt ist besteht für deine Tochter keine Argumentationsgrundlage dies zu verweigern.
    Durch die Anerkennung der Vaterschaft werden ebenfalls die Rechte des Kindes gewahrt.


    Die Anerkennung der Vaterschaft regelt nicht automatisch das Umgangsrecht, damit ist nur eine rechtliche Grundlage geschaffen.
    Die Angst vor der Beantragung des alleinigen Sorgerechts durch den Vater ist unbegründet.
    Kein Richter wird dies dem Kindsvater zusprechen obwohl die Hauptbezugsperson immer die Mutter war und diese ihre Erziehungspflicht wahrgenommen hat.


    Der Kindsvater hat natürlich ein Besuchsrecht, wenn in der Vergangenheit Gewalttaten und Übergriffe auf die Kindsmutter vorgekommen sind kann das Besuchsrecht zu Gunsten des Kindes eingeschränkt oder aufgehoben werden.

  • Hallo,


    meine Tochter hat gerade Post von der ARGE bekommen und Ihr weden die kompletten Leistungen gestrichen, da sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen ist.
    Was nun sie hat ein kleines Kind.
    Weiss jemand Rat?
    Für schnelle Antwort wäre ich dankbar.

  • Hallo Kio 100!


    Ja! Widerspruch und Rechtsanwalt und Eilverfahren! Wegen dem Eilverfahren denke ich solltet Ihr unbedingt einen Rechtsanwalt beauftragen!


    Mit altem Leistungsbescheid, dem neuen Bescheid zum Amtsgericht und einen Beratungsgutschein für eine Rechtsanwaltliche Vertretung gegen die ARGE holen.


    Damit kostet der Rechtsanwalt bis ins Verfahren nichts, oder aber Ihr habt eine eigene Rechtschutzversicherung, dananch wird man aber bei Gericht (Rechtspfleger) euch schon befragen!


    Gruß

  • Hallo Kio100!


    Macht der Rechtsanwalt, wegen besonderer Härte ect. pp. irgendetwas mit §84 (habe da keine Erfahrungen, hinterfragt das am besten beim Rechtsanwalt oder beim Rechtspfleger! Aber aufgrund der vielen Verfahren würde eine normale Wartefrist dazu führen das Tochter und Kind verhungern und auf der Straße landen müssten, deshalb gibt es diese Möglichkeitdes Eilverfahrens! Soviel ich weis geht das dann innerhalb von 4 Wochen über die Bühne!


    Sonst erstell doch einfach mal das Thema "Eilverfahren" fürs Forum!


    Gruß



  • Mal am rande:


    Erstmal würde die Arge die Leistungen nur Stornieren, wenn ihr der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen seid, weil ihr angeforderte Unterlagen nicht eingereicht habt.


    Meine Vermutung:


    Die ARGE wollte, dass ihr den Unterhaltsvorschuss (UVG) beantragt. dies habt ihr gemacht, bekommt nur keinen weil ihr keine Angaben zum Kindesvater gemacht habt.


    Mal zu den angaben, welche du gepostet hast:


    1. warum seid ihr nicht zur Polizei oder ins Frauenhaus gegangen.
    2. Auch hier kann man zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, dann hättet ihr auch was in der Hand
    3. a) was kann er denn dem Kind bietn, was deinen Tochter nicht kann? es gibt mindestens geteiltes Sorgerecht, wenn dem nicht wichtige Gründe entgegenstehen. b) Auch da hättet ihr dann zumindest die Anzeige in der Hand.
    4. geht zum Jugendamt und richtet eine Beistandschaft ein, dies wird euch dann schon weiterhelfen.


    Mal zur Leistung der ARGE:


    Angenommen Ihr bekommt von der ARGE als Rechenbeispiel 725,00€.


    dann habt ihr als Bedarf 725 + 154 (Kindergeld) + 125 (UVG) = 1004,00€


    von dem Bedarf werden eben diese Einkommen (Kindergeld und UVG) abgezogen, so kommt man auf die Leistung die gezahlt wird. Wenn Ihr nun kein UVG bekommt, aus dem von dir oben genannten Gründen würde die ARGE trotzdem das Einkommen aus UVG bei euch anrechnen, da ihr den ja beantragen könntet, wenn ihr den Kindesvater preis geben würdet.



    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • hallo Diablo,


    wir waren bei der Polizei, er ist auch zu einer Geldsrafe verurteilt worden.


    Meine Tochter hat bis einschließlich 31.3.08 bekommen und wurde augefordert die Zustimmung der Vaterschaftsanerkennung abzugeben, falls Sie dieser Aufforderung nicht nachkommt wird ihr der unterhaltsvordchuss gestrichen.
    Die Rede war von Unterhaltsvorschuss und nicht von den Leistungen der ARGE.
    Der Kindsvater ist dem Jugendamt bekannt und hat seinerseits die Vaterschaft anerkannt.


    Außerdem hat meine Tochter der ARGE die Änderrung mitgeteilt, mit dem Ergebnis dass alle Leistungen eingestellt werden.


    Gruß
    Kio100



  • Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Mitwirkung nachholen führt nicht gleichzeitig zur Aufhebung der Sanktion!


    Inzwischen weis ich wie die ARGE solche Dinge betrachtet, nämlich ziemlich engstirnig und ich frage mich jedesmal ob das sein muss.


    Die lieben Leute dort, so wie auch diablo, sehen nur die Verpflichtung gegenüber Ihrem Dienstherren und vergessen immer das sie im Grunde ein Dienstleister sind der aus den Steuergeldern bezahlt wird. Natürlich nicht mehr aus den meinen, da ich ja nur faul Zuhause rumsitze und mein Bemühen stetig in Frage gestellt werden kann. Tja leider bin ich keiner der sein Leben nach der Uhr gestaltet, will ich auch gar nicht denn dann wüsste ich ja wann diese abgelaufen ist. Im Nachhinein dann immer den Klugscheisser abgeben zu können ist für mich absolut daneben, schön für den der damit kein Problem hat, der wird in seinem leben wohl alles richtig gemacht haben und arbeitet daher im gesicherten Staatsdienst, was dann die Rechtfertigung zu beinhalten scheint anderen vorzuschreiben wie sie ihr Leben zu leben haben.


    Leg Widerspruch ein und geh mit einem rechtsanwalt dagegen an, sonst wird es nur noch problematischer!


    Gruß