Hallo
möchte heute mal eine frage an euch senden.
Meine Tochter 19 jahre jung geht noch zur schule und ist im4. monat schwanger.
Wir wohnen in NRW und sie möchte noch weiter zu hause wohnen bleiben.
nun hae ich mich mit der Arge in Vewrbindung gesetzt und nachgefragt ob ihr was zusteht, die sagen wir sind eine Bedarfsgemeinschaft und es würde das Gehalt von mir und meinem Mann zugrunde gelegt. Unser Gehalt geht der Arge nicht s an denke ich mal.
Wir haben weder Großes Einkommen außerdem haben wir die Privatinsolvenz laufen , so das wir sie auch icht unterstützen können.Wer kann mir eine rat geben.
Danke
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Hallo,
erst einmal ist dein Text aufgrund der doch etwas übertrieben gewählten Größe unangenehmbar lesbar.
Also kleiner reicht auch.So lange deine Tochter noch in eurem Haushalt lebt und das Kind noch nicht geboren ist, bildet ihr eine BG. Wenn das Kind auf der Welt ist, bildet eure Tochter automatisch mit dem Kind eine eigene BG.
Bei einer Privatinsolvenz und gleichzeitiger Unterhaltspflicht steigt die Pfändungsgrenze!
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