Muss er es zurück zahlen ??

  • Hallo erstmal
    also mein Lebensgefährte und ich sind fast ein Jahr zusammen und nun kommt eine Dicke rechnung vom JA wo er knapp 7500 € nachzahlen soll an Unterhalt für seinen 9 Jährigen Sohn sie hat sich das Geld beim JA diesen sogenanten unterhalts vorschuss geholt soweit ist das ja auch oki sie muss ja schlieslich sehn das sie auch über die runden kommt nun aber ist es so das mein Lebensgefährte immer wieder Arbeitslos war mal kurzfristig in Arbeit da sagt sie auch hat sie von ihm geld bekommen und keinen vorschuss geholt aber leider ist es so im Osten da sind die jobs rar dann wurde das arbeitslosen geld in Hartz 4 umgewandelt und nun zu meiner eigentlichen frage wenn er Hartz 4 bekommen hat muss er den vorschuss dann auch bezahlen oder zurück zahlen ?? Denn mit Hartz 4 lebt mann an der Armutsgrenze so meine Meinung und mann kann doch von dem bissel nicht auch noch unterhalt zahlen ??!! Oder gibt es da irgendeine tabelle wo er evtl einen mindessatz bezahlen muss oder zurückzahlen muss ?? Vor allem sie hat ja auch nur knapp 150 € vom amt bekommen ist das alles so richtig ?? Es ist ja nicht das Problem das er zahlen muss für seinen Sohn das finde ich ja nun auch richtig nur von Hartz 4 finde ich geht das nicht und wenn mann dann diesen unterhaltsvorschuss zurück zahlen muss finde ich das sehr unverschämt das mann so nie auf einen grünen zweig kommt !! Dann noch etwas darf das JA von jemanden verlangen das er wo er Arbeitslos war nachweisen muss ob er sich genügend um Arbeit bemüht hat ??


    MFG Jessy

  • Hallo Jessy,
    da ich selber Mutter einer Tochter bin und selbst diesen Kampf ums überleben hatt, kann ich dir sagen, dass er es zurück zahlen muss. Wie das jetzt bei euch im Osten mit der höhe des vorschusses geregelt ist, kann sicher anders bzw höher sein, denn hier im westen bekommen wir an Vorschuss 127,00 Euro.
    Aber dein Lebensgefährte ist solange dazu verpflichtet, bis die differenz ausgeglichen ist. Es kann ihm sogar passieren wenn er Deutscher ist, dass ihn die mutter des Kindes übers Gericht zu irgendeiner Arbeit verdonnern kann. Daher würde ich mal sagen, er sollte sich echt mal überlegen, wie er aus der Sache raus kommt ohne das es auf ne Lohnpfändung heraus läuft. Denn auch das kann sie alles über das Gericht veranlassen. und dann bleibt hm so gut wie nichts mehr.
    Aber was mit dem Harz IV angeht, davon muss er im Regelfall nicht zalhen, es sei denn hier würde auch eine Gerichtsbeschluss über "Lohnpfändung" vorliegen. Nur das es dann anders heißt.


    Ich an eurer stelle würde mich einfach mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzten, damit es nicht aufs schlimmste heraus läuft. solltest du noch fragen haben, dann schreib mir auf meine E-mail Adresse:
    [email protected]


    Dann noch viel Glück....

  • Hallo Jessy!


    Die Auskunft von Krümel ist im Grunde richtig! Das Jugendamt klagt über den Kreis (Kommune) gegen den Kindesvater um die Unterhaltsvorschusszahlungen auch gesichert zurück fordern zu können. solange diese Forderungen bestehen kann der kindesvater durch die ARGE sogar genötigt werden auch schlechter bezahlte Arbeiten anzunehmen! (Dies stellt für mich immer und immer wieder die von den Politikern gemachten Aussagen, nämlich keinen Einfluss auf die arbeitspolitischen Gegebenheiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu nehmen in Abrede) Die eingeklagte Forderung besteht darüber hinaus bis zum 12. Lebensjahr weiter und kann nur durch Heirat eines neuen Lebenspartners bedingt beendet werden, weil nach dem Gesetzt dann der neue Lebensgefährte für die Verpflichtung der Versorgung des Kindes eintritt. Alle bis dahin angelaufenen Forderungen bleiben gegen den Kindesvater bestehen; auch wenn er ALG II bezieht und müssen sofern er irgndwann wieder in Arbeit kommt zurück gezahlt werden.


    Darüber hinaus besteht auch eine Privatrechtliche Möglichkeit den Kindesvater auf Unterhalt zu verklagen, wird aber meist wegen der geringen Erfolgsaussichten von dem enstprechenden Lebenspartner dann nicht praktiziert.


    Gruß