Betriebsbedingte Reisekosten im Grundfreibetrag von 100 € enthalten, also anrechenbar

  • Wenn man in das Gesetz schaut, könnte es sein, dass die Arge recht hat. Nach § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II "ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von 100 EUR monatlich abzusetzen. Und Nr.5 sind "die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben". Dazu gehören Fahrtkosten zur Berufsausbildung.

  • Enthalten im Grundfreibetrag von 100 EUR sind:


    3. Beiträge zu öffentlichen oder privaten Versicherungen oder ähnlichen Einrichtungen, soweit diese Beiträge gesetzlich vorgeschrieben oder nach Grund und Höhe angemessen sind; hierzu gehören Beiträge


    a)
    zur Vorsorge für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht versicherungspflichtig sind,
    b)
    zur Altersvorsorge von Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit sind,


    soweit die Beiträge nicht nach § 26 bezuschusst werden,
    4.
    geförderte Altersvorsorgebeiträge nach § 82 des Einkommensteuergesetzes, soweit sie den Mindesteigenbeitrag nach § 86 des Einkommensteuergesetzes nicht überschreiten,
    5.
    die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,