Hallo,
ich habe etliche Fragen zum Thema Ausbildung, Bafög und vor allem Wohnung:
Ich (48) beziehe Hartz IV und wohne mit meinen beiden erwachsenen Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft. Jetzt hat meine Tochter (18) das Glück, zum 01.04.2008 eine Lehrstelle in ihrem Wunschberuf Krankenschwester bekommen zu haben. Wir wohnen in Lübeck, die Ausbildung findet die ersten 8 Wochen als schulischer Blockunterricht in Eutin (ca. 20 km entfernt, mit dem Zug in 25 Minuten erreichbar) statt. Sie wollte diese Zeit hier wohnen bleiben. Die praktische Ausbildung findet im Krankenhaus in Oldenburg (ca. 60 km entfernt, mit dem ICE in 40 Minuten und mit dem Regionalzug in 60 Minuten erreichbar, plus jeweils ca. 20 Minuten Wegezeit vom Bahnhof). Die Möglichkeit, ein Zimmer im Schwesternheim in Oldenburg zu bekommen, wäre zum 01.04. nicht gegeben ob der Kürze der Zeit (der Vertrag kam leider erst heute per Post). Nach dem schulischen Teil zu versuchen, das Zimmer in Oldenburg zu bekommen, wäre angeblich laut tel. Auskunft schwierig, weil meine Tochter auf eine Warteliste käme und das Zimmer dann, wenn sie es hätte, für den ganzen Rest ihrer Ausbildungszeit nehmen müsste. Von Oldenburg nach Eutin zum jeweils alle 3 Monate für 8 aufeinanderfolgende Wochen statt findendenden schulischen Teil zu kommen, wäre wegen den schlechten Zugverbindungen sehr zeitintensiv. BAB würde sie wegen der Ausbildung zur Krankenschwester nicht erhalten und Bafög nicht wegen der Höhe ihres Gehalts (639 € brutto - 130 € Sozialabgaben). Zur Zeit ist sie im Freiwilligen Sozialen Jahr in einem Krankenhaus in Lübeck. Die Vertragslaufzeit war vom 01.08.2007 bis 31.07.2008, Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsende.
Ausbildung
Jetzt meine Fragen: Ist eine Kündigung überhaupt noch möglich zum 31.3.2008? Da meine Tochter unter 25 Jahren ist und ich Hartz-IV-Empfängerin, darf sie umziehen? Sie würde in Oldenburg von Montag bis Freitag in einem möblierten Zimmer (ca. 10 qm) wohnen und am Wochenende hier, was bedeutet das geldlich von der Arge für mich? Kann sie in Oldenburg ihren Zweitwohnsitz melden und ihren Erstwohnsitz behält sie hier? Wenn sie hier wohnen bleibt, wie rechnet die Arge ihren Verdienst (ca. 500 € netto - 167 € Werbungskosten) an? Wer erhält dann das Kindergeld?
Bafög
Mein Sohn (20) will zum September/Oktober 2008 hier im Ort studieren und muss dann Bafög beantragen.
Im Internet habe ich gefunden, dass er wohl 383 € erhalten wird. Kann er Wohngeld beantragen? Wenn ja, wird das von der Arge wieder bei mir abgezogen? Wenn er Nebeneinkommen hat (ca. 100 €/Monat), wird das auf den Bezug von Bafög angerechnet? Wer erhält dann das Kindergeld?
Wohnung
Zur Zeit zahlt die Arge für die Wohnung 426 € Miete, 89,37 € Nebenkosten und 80 € Heizungspauschale für 3 Personen. Wie wird das gerechnet, wenn mein Sohn ab September studiert? Zahlt die Arge 2/3 der tatsächlichen Kosten (siehe oben) oder die Miete, die 2 Personen zustehen würde (ca. 331 €) ?
Im Internet habe ich Mobilitätshilfe, Reisekostenzuschuss und ähnlich Stichworte für Auszubildende gefunden. Würde das für meine Tochter, wenn sie hier wohnen bleibt, in Frage kommen?
Für schnelle Antworten wäre ich sehr dankbar.