Brauche einen Rat !!!!!

  • Hallo....


    Ich wohne in einer 1 Zimmer Wohnung mit 40qm und Warmmiete von 290 Euro, und bekomme vom Amt 207 Euro für Miete und Heizkosten plus 347 Euro das übliche Geld.
    Das macht 554 Euro.


    -347 Euro
    -207 Euro
    -------------
    -554 Euro


    Ohne den ganzen Abzügen wie z.B. Versicherungen, Strom etc bleiben mir gute 100 Euro :(
    So, mein Nachbar, Selbes Alter, Selbe Wohnung ( nur Spiegelverkehrt ) komplett gleicher fall nur das seine Miete 307 Euro beträgt, bekommt die Miete Voll bezahlt wieso :confused: wo is dort der Unterscheid :confused:


    Wir sind beides 1 Euro Jobber, Arbeiten auch in der Selben Firma.
    Das einzige was nich gleich es, sind unsere Fallmanager und Ich denke nich das es nur an denen liegt oder :confused:


    Wäre Nett wenn ihr mir weiter helfen könntet.


    Mfg Benny

  • Hallo Benny,


    das Problem habe ich hier auch im Haus....da ich ausziehen muss wegen Trennung und im Haus ist eine Wohnung frei geworden....ist aber 36.-€ zu teuer....wird mir nicht bezahlt.
    Eine Frau hier im Haus ist auch Hartz IV-Empfängerin ihre Wohnung ist im Vergleich zu der ich haben wollte zu groß und 70.-€ zu teuer....wird voll übernommen.
    Das kommt auf Deinen Sachbearbeiter drauf an....ich habe ein....der behandelt mich wie aus der unterstern Schublade...er meinte diese Person ist bei jemand anderem und dann ist ihm das egal....ich würde diese Wohnung auf jedenfall nicht bekommen....ich sagte ihm ich habe einen behinderten Sohn und jetzt auch den Ausweis....laut begefügtem Schreiben soll ich den ihnen vorlegen...er meinte das würde ihn nicht interessieren er will ihn nicht sehen.
    Heute wende ich mich an die Diakonie ob ich da Hilfe bekomme....war auch schon auf dem Amtsgericht und habe mir einen Brechtigungsschein besorgt muss ich ausfüllen dauert 2 Wochen und dann gehe ich zum Anwalt der kostet einem dann nur 10.-€ ich lasse mir die Beleidiungungen nicht mehr gefallen....letzt meinte er sogar....mir würde NICHTS zustehen.


    Lg. traeumerin

  • Hi,


    Also die Beleidigungen würde ich auch nich auf mir sitzen lassen. aber mit den 36 Euro die kannst du eigentlich auch selber zahlen, wenn du es dir zutraust, ich war auch 20 Euro drüber und habe es selber gezahlt.


    Aber schon wegen deinem Sohn, steht dir die Wohnung auf jedenfall zu :D nur schade für euch das ihr so ein ........... als Fallmanager habt.


    Ich war gerade Heute auch bei Amt, weil hier einiges nich hingehaun hat, und es hat sich rausgestellt, das ich seit 2 Jahren Keine Betriebskosten bekomme ( 64 €uro ) wieso weshalb weis keiner. Auf jedenfall hat die Arge es zugegeben ( vor einem Zeugen )
    Na klar hätte ich das schon früher merken müssen, aber ich bin leider nie drauf gekommen :rolleyes: naja passiert, nun wird alles am Monatg von meiner Fallmanagerin kontroliert etc. Sie meinten hallt nur es wäre auf jedenfall nich mein fehler sondern den ihr fehler.


    Naja abwarten was kommt, und euch viel glück von meiner Seite ;)

  • Hallo Benny,
    Hallo Träumerin 2000!


    Habe heute nicht ganz soviel Zeit, ab Montag schreibe ich euch was dazu!


    Unter SGB III nicht II steht genug dazu was eure Fragen betrifft, aber auf die schnelle folgender Tip:


    umgeht den Fallmanager wenn er sich mit der Rechtfertigung rausreden will und verlangt nach dem Teamleiter, die sind in der Regel die erfahrensten Leute vor Ort und entscheiden im Grunde die schwierigen Fragen, obwohl in beiden Fällen die Schwierigkeiten eigentlich überschaubar sein sollten sofern wirklich die Dublizität in den Grundlagen besteht!



    Sorry ist heute ziemlich eng mit der Zeit!

  • Hallo Benny!


    Hab jetzt doch noch was Zeit, mit den 64€ Betriebskosten besteht aber immer noch eine Differenz, liegt vielleicht daran das Warmwasser nicht übernommen wird, das ist bei einigen Arge'n so. Steht Dir aber grundsätzlich auch zu. Wenn Dein Mitbewohner Dir eine Kopie des Bescheides überläst kann sich Dein Fallmanager ja bezüglich der Differenz mit dem Kollegen mal kurzschließen. Das ist im Grunde ja der einfachste Weg.


    Wenn die Arge Dir einen fehlerhaften Bescheid geschickt hat musst Du trotzdem aufpassen es gibt wie in meinem Fall auch schon geschehen, die Auffassung das, solltest Du dagegen keinen Widerspruch eingelegt haben, Dein Anspruch hinfällig ist. Sozusagen wegen der Dir dadurch zu unterstellenden Anerkennung des Sachverhaltes, wird der Anspruch auch in der Folge abgelehnt! Deshalb lege ich gegen jeden Bescheid einen vorläufigen Widerspruch mit der Begründung hinsichtlich nachträglich bekanntwerdender Ansprüche ein.


    Was mich interessiert ist Deine Aussage zum 1,-€ Job, hierdurch erhaltet Ihr doch zusätzliches Geld, wie wird dies bei euch angerechnet?


    Ausserdem schreibst Du von einer Firma, sodas man annehmen muss das es sich um keine gemeinnützige Tätigkeit handelt, dies wäre nicht zulässig!



    Gruss

  • Hallo träumerin 2000!


    die Tatsache das einer Mitbewohnerin im Haus eine größere und teurer Wohnung bewilligt wurde wie Dir ist sicherlich im ersten Moment als Ungleichbehandlung zu sehen aber es gibt für die ARGE'n ja auch Vorgaben die einzuhalten sind . Wenn als der Mietspiegel der Stadt sich geändert hat oder die Wohnungssituation im Allgemeinen in Richtung angemessener Wohnflächen eine positive Veränderung verzeichnet hat, müssen auch diese Vorgaben berücksichtigt werden.


    In Deinem Fall würde ich beim Teamleiter vorsprechen, plädiere auf das soziale Umfeld und die Belastung für Dein Kind, das durch die Trennung ja schon heftige Veränderungen zu erfahren hat und durch einen Wohnugnswechsel dann auch noch den Freundeskreis verliert.


    Gruß