Da ich als Mitglied unserer Bedarfsgemeinschaft diese Woche eine Umschulung beginne und mein jüngster Sohn unter 15 Jahre ist, stehen mir noch ein paar Monate Kinderbetreuungskostenzuschuß von Seiten der ARGE zu. Nun meine beiden Fragen hierzu:
1. Darf mein arbeitsloser Lebensgefährte, der nicht Vater meines Sohnes ist, die Kinderbetreuung übernehmen und darf ich dafür diesen Zuschuß der ARGE verwenden?
2. Im Merkblatt steht, daß es sich bei der Kinderbetreuung um einen Minijob handeln könnte und dieser meldepflichtig ist. Wieviel darf man denn grundsätzlich als "HartIV-ler" monatlich dazuverdienen, ohne daß dies der Bedarfsgemeinschaft abgezogen werden darf?
Besten Dank im voraus für Eure Hilfe