Hallo!
Ich lebe leider noch von Harz 4 mit einer kleinen Tochter die Ende des Jahres Drei wird. Ab nächsten Monat werde ich mit einen Mini Job anfangen,um langsam wieder ins Arbeitsleben rein zu rutschen.Ich habe einen neuen Partner, mit dem ich natürlich auf Zeit ganz gerne zusammen ziehen würde.Er steht voll im Arbeitsleben, was ich leider durch mein kleines Kind noch nicht wieder voll tun kann.
Meine Frage ist,was darf der Partner verdienen um das er mich nicht mit unterhalten muß ( Wenn man zusammen ziehen möchte)
Oder geht das überhaupt?
Ich weiß wenn man Arbeitslos ist und der Partner verdient,wird das ja wohl angerechnet. Aber was ist, wenn das garnicht zum zusammen Leben reicht?Der eine Lohn für 2 Erwachsene und 1 Kind+Miete,Schulden,laufende Kosten usw?
Ich hoffe es gibt jemanden der mich mal beraten kann????
LG
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Wenn ihr zusammen zieht und eine Bedarfsgemeinschaft bildet, muss dein Partner dich mit unterhalten. Verdient er genug, dass er eine Familie ernähren kann, zahlt die ARGE nichts. Verdient er zu wenig, müsst ihr ergänzendes ALG2 beantragen.
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Hallo Joys 79 !
Schon mal an WG gedacht ? Die kann man vielseitig begründen, muss aber auch ein paar Dinge beachten!
Gruß
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