ein Einfamilienhaus erben

  • Hallo Leute,


    meine Mutter ist schwer krank und möchte ein Testament erstellen.Mein Bruder, 59 Jahre, soll ihr Einfamilienhaus von ca. 132 qm erben. Sie möchte, dass es nicht veräußert wird, sondern von einem Familienmitglied weiter bewohnt wird. Mein Bruder möchte mit seiner Familie auch gerne dort einziehen, (ich komme dafür nicht infrage, da ich in einer anderen Stadt lebe und arbeite). Er bewohnt zur Zeit eine Mietwohnuing. Nun bezieht mein Bruder Leistungen nach Hartz IV und wird aufgrund seines Alters wohl kaum noch eine Arbeitsstelle bekommen. Meine Frage: müßte er dieses Haus verkaufen, weil es als verwertbares Vermögen eingestuft wird und er deshalb keine Leistungen mehr beziehen würde. Es wäre wunderbar, wenn jemand aus dem Forum mit dazu eine Auskunft geben könnte.


    Gruß
    Chacune!

  • Hallo,


    wenn das Haus für deinen Bruder und seine Familie angemessen ist, sollte dies nicht der Fall sein.
    Sollte das Haus aufgrund seiner Größe bzw. der Personenanzahl unangemssen sein sieht die Sache leider wieder anders aus.

  • Wie groß ist denn die Familie des Bruders?


    Auch wenn das Haus etwas größer sein sollte als angemessen, ist ein Verkauf noch nicht zwingend. Außerdem kann die Mutter Bedingungen an das Erbe knüpfen (kein Verkauf) und so den Verkauf unmöglich machen.

  • Ich habe mich mit diesem Thema auch auseinandergesetzt, weil bei mir ebenfalls eine Erbschaft im Raum steht, die ich noch nicht angenommen habe. So wie ich die Gesetzestexte verstehe, kann man deinen Bruder nciht zwingen, das Haus zu verkaufen und den Erlös für seinen Lebensunterhalt einsetzen. Entweder er selber bezieht das Haus mit seiner Familie; die Größe ist dabei nicht unbedingt so eng zu sehen wie bei einer Mietwohnung. Es geht vor allen Dingen um die Kosten, die aus einem Bezug des Hauses resultieren. Die Anmietung einer adäquaten Wohnung ist vermutlich teurer als der Erhalt des Hauses. Unter Umständen werden auch Schulden übernommen, die z. B. aus einer Renovierung stammen. Deine Mutter möchte sowieso nicht, daß das Haus verkauft wird. Dennoch hier auch diese Information: wird der Verkauf des ererbten Vermögens geplant, um aus dem Erlös einen zukünftigen Wohnraum zu finanzieren, so darf auch in diesem Fall nicht die ARGE auf das Vermögen zugreifen und den Erben dazu zwingen, das Erbe für die Deckung seines Lebensunterhalts zu verwenden.
    Bei diesen Beispielen geht es eigentlich nur um die üblichen familiären Vermögenswerte und nicht um das Erbe eines enormen Millionenvermögens.

  • Wenn das Verhältnis zwischen dir und deinem Bruder und seiner Familie sehr gut ist, käme doch auch in Betracht, dass du erbst und dann an ihn quasi in Höhe der laufenden Kosten vermietest! Vermutlich kann er dann günstiger wohnen und das Erbe wäre nicht bedroht. Wenn du derzeit sichere Arbeit hast und nicht von Hartz IV bedroht bist ist das vielleicht die sauberste Lösung, oder?!


    Gruß